Delegation der Bundesanwaltschaft in Ägypten

Bern, 17.12.2013 - Am 16. Dezember 2013 hat sich der Bundesanwalt, Michael Lauber, mit einer Delegation der Bundesanwaltschaft in die Arabische Republik Ägypten begeben, um seinen Amtskollegen, Hisham Mohamed Zaki Barakat, ägyptischer Generalprokurator, zu besuchen.

Betreffend die in der Schweiz laufenden strafrechtlichen Ermittlungen und die Rechtshilfeverfahren im Zusammenhang mit Ägypten (Arabischer Frühling) hat Michael Lauber seinem Amtskollegen die Anforderungen des schweizerischen Rechts mit Bezug auf die Verfolgung von Geldwäscherei und der ihr zugrunde liegenden Vortaten sowie die Anforderungen an die Rechtshilfe, welche notwendig sein kann, um zu einem Ergebnis zu gelangen, dargelegt; er hat ebenfalls Tragweite und Erfordernisse der beschlagnahmten Vermögenswerte in Erinnerung gerufen.

Festgestellt wurde, dass die Dauer der Verfahren nicht auf schlechtem Willen beruht, sondern mit deren Komplexität und Umfang in Zusammenhang stehen.

Michael Lauber hat schliesslich hervorgehoben, dass die durch die Bundesanwaltschaft in diesem Zusammenhang geführten Strafverfahren unabhängig von allfälligen anderen Massnahmen stehen, welche in Sachen Beschlagnahme von Vermögenswerten geführt werden könnten.


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