Verzicht auf gentechnisch veränderte Futterpflanzen: Anhörung zur Lebensmittelkennzeichnung eröffnet

Bern, 17.12.2013 - Das Eidgenössische Departement des Innern hat die Anhörung zu einer Änderung der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel eröffnet. Neu soll auf der Verpackung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs ein Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" möglich sein. Mit dem Hinweis könnte mit dem Verzicht auf Futtermittel aus gentechnisch veränderten Sojabohnen und Mais geworben werden, auch wenn Futtermittelzusatzstoffe aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen eingesetzt wurden. Die interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 31. März 2014 zum Entwurf der Änderung Stellung zu nehmen.

Die vorgeschlagene Änderung betrifft die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über gentechnisch veränderte Lebensmittel. Heute dürfen Lebensmittel mit einem Hinweis "ohne Gentechnik hergestellt" versehen werden, wenn im gesamten Herstellungsprozess, einschliesslich Fütterung und Verarbeitung, auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verzichtet wurde.

Die Schweizer Tierproduzenten verzichten gegenwärtig auf Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen, insbesondere aus gentechnisch veränderten Sojabohnen. Sie setzen aber Futtermittelzusatzstoffe, beispielsweise Vitamine, ein, die aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen werden. Die Lebensmittel sind also nicht "ohne Gentechnik hergestellt" und dürfen auch nicht so gekennzeichnet werden.

Landwirtschaftliche Kreise machen geltend, der Verzicht auf gentechnisch veränderte Futterpflanzen führe für die Schweizer Produzenten zu deutlichen Mehrkosten von etlichen Millionen Franken pro Jahr. Sie fordern, dass die geltenden strengen Vorgaben zur Kennzeichnung geändert werden, damit diese Mehrleistung auf der Verpackung angegeben werden darf. Der Vorschlag für die Änderung der Verordnung sieht deshalb vor, die Regelungen zur Kennzeichnung zu differenzieren, ohne jedoch den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz vor Missbrauch und vor Täuschung aufzuweichen. So soll bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs künftig mit dem wahrheitsgemässen Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" auf diesen teilweisen Verzicht auf die Gentechnik hingewiesen werden können. Der Hinweis "ohne Gentechnik hergestellt" auf den vollständigen Verzicht auf die Gentechnik soll weiter bestehen bleiben.

Zudem soll der Mindestanteil an entsprechenden Zutaten im Lebensmittel und die Aufmachung der Hinweise geregelt werden. Auch diese Regelungen sollen eine missbräuchliche und täuschende Verwendung der Hinweise verhindern.

Die interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 31. März 2014 zum Entwurf der Änderung der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel Stellung zu nehmen.


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