Unterzeichnung des Abkommens mit der EU im Bereich der Satellitennavigation

Bern, 13.12.2013 - Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2013 das Kooperationsabkommen mit der EU zur Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigatonsprogrammen Galileo und EGNOS genehmigt. Das Abkommen soll am 18. Dezember 2013 in Brüssel unterzeichnet und bis zum Inkrafttreten vorläufig angewendet werden. Gleichzeitig hat der Bundesrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Botschaft über die Genehmigung des Abkommens und der damit verbundenen Güterkontrollgesetzrevision zur Beratung an die eidgenössischen Räte überwiesen.

Die europäischen Satellitennavigationsprogramme Galileo und EGNOS wurden Mitte der 1990er Jahre von der EU und der europäischen Weltraumorganisation (ESA) als Alternative zum amerikanischen GPS gemeinsam lanciert. Galileo ist ein satellitengestütztes Navigationssystem, welches aus 30 Satelliten und spezifischen Bodenstationen besteht. Galileo wird fünf verschiedene Dienste anbieten, darunter ein frei zugängliches Signal, einen Dienst für Marktanwendungen sowie Anwendungen im Bereich Sicherheit und Notfall. EGNOS ist ein regionales System, welches Signale von globalen Satellitenkonstellationen hinsichtlich ihrer Genauigkeit und Zuverlässigkeit verbessert. EGNOS ist seit März 2011 in Betrieb. Galileo und EGNOS laufen unter der Dachbezeichnung GNSS.

Seit 2008 liegt die Gesamtverantwortung für GNSS bei der EU. 2009 hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat zur Teilnahme der Schweiz an den europäischen GNSS-Programmen verabschiedet. Nach der Paraphierung des Kooperationsabkommens im März 2013 wurde eine Vernehmlassung durchgeführt. Die eingegangenen Rückmeldungen waren grossmehrheitlich positiv. Zudem wurden die aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte zur vorläufigen Anwendung des Abkommens konsultiert und haben dieser zugestimmt.

Im Staatsvertrag mit der EU werden die Rahmenbedingungen sowie die Rechte und Pflichten der künftigen Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz im Bereich der europäischen GNSS-Programme geregelt. Das Kooperationsabkommen sieht eine zeitlich unbefristete Zusammenarbeit vor, kann jedoch jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Schweiz sichert sich durch das Kooperationsabkommen Zugang zu allen Signalen und ist in die entsprechenden Gremien eingebunden. Im Gegenzug zu den gewährten Rechten beteiligt sich die Schweiz auf der Basis eines BIP-Berechnungsschlüssels mit ungefähr 27 Millionen Euro (rund 34 Millionen CHF) an den jährlichen Kosten. Durch die vorläufige Anwendung des Abkommens sichert sich die Schweiz eine lückenlose Beteiligung am weiteren Aufbau und dem Betrieb der Satellitennavigationssysteme.

Die mit den europäischen GNSS-Programmen verbundenen Marktchancen sind gross. Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der europäischen GNSS- Programme und der von diesen generierten Signale beinhalten ein enormes Potential für einen breiten Nutzerkreis.

Mit der heute verabschiedeten Botschaft werden das Abkommen und die damit verbundene Revision des Güterkontrollgesetzes den eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet.


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