Abstimmung vom 9. Februar 2014: Nein zur Initiative über die Abtreibungsfinanzierung

Bern, 09.12.2013 - Bundesrat Alain Berset empfiehlt im Namen des Gesamtbundesrats die Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" zur Ablehnung. Frauen, die vor der schwierigen Entscheidung eines Schwangerschafts-abbruchs stehen, sollen nicht durch wirtschaftliche Überlegungen unter Druck gesetzt werden. Das heutige System hat sich bewährt. Die Rate der Schwangerschaftsabbrüche verbleibt auf tiefem Niveau. Zudem sind die von der Initiative angestrebten Einsparungen geringfügig.

Die Initiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache - Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung", die am 9. Februar 2014 zur Abstimmung gelangt, will, dass die Kosten der Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Unter dem Vorwand, die Krankenversicherungskosten eindämmen zu wollen, stellt die Initiative, eine wichtige soziale Errungenschaft in Frage. Bundesrat und Parlament lehnen sie ohne Gegenvorschlag ab.

Das heutige System hat sich bewährt
Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung wurden 2002 von 72,2% der Stimmberechtigten angenommen. Seit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung hält sich die Rate der Schwangerschaftsabbrüche auf sehr tiefem Niveau und liegt bei etwa 7 Abbrüchen pro 1000 Frauen im Alter von 15 bis 44 Jahren. 2012 betrug die Rate 6,9. Bei den Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren ging die Rate deutlich zurück (von 6 Promille 2005 auf 4,5 2012). Damit ist die Rate der Schwangerschafts-abbrüche in der Schweiz, insbesondere bei jungen Frauen unter 20 Jahren, eine der tiefsten in Europa.

Der Schwangerschaftsabbruch ist ein medizinischer Eingriff, der schwerwiegend sein kann, was die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenversicherung rechtfertigt, womit insbesondere auch die Qualität des Eingriffs gewährleistet wird. Ausserdem sieht das Strafgesetzbuch eine persönliche Betreuung vor, die der Frau bei der Entscheidfindung hilft. Es wäre verhängnisvoll, wenn Frauen lediglich aus finanziellen Gründen dazu verleitet würden, aus diesem Gesetzesrahmen auszubrechen.

Solidarische Finanzierung der Krankenversicherung
Die Initiative stellt auch den wichtigsten Grundsatz der Krankenversicherung in Frage, nämlich das Solidaritätsprinzip bei der Finanzierung. Die Kostenübernahme einer Leistung darf nicht an die moralischen Überzeugungen einer Gruppe von Versicherten geknüpft werden. Gewissenskonflikte können nicht nur bei den Schwangerschaftsabbrüchen, sondern auch in anderen Situationen aufkommen, die eine medizinische Versorgung erfordern.

Eine Annahme der Initiative würde zu grosser rechtlicher Unsicherheit führen. Die Initiative nennt nämlich Ausnahmen, die sich nur mit dem Gesundheitszustand der Mutter rechtfertigen lassen, definiert diese aber nicht näher. Die entsprechende Änderung könnte im Krankenversicherungsgesetz (KVG) nur sehr allgemein formuliert werden, was den Versicherern viel Interpretationsspielraum liesse.

Minimale Einsparungen für die obligatorische Versicherung
Die von der Initiative angestrebten Einsparungen sind geringfügig. Die Kosten der Schwangerschaftsabbrüche, die auf etwa 8 Millionen Franken pro Jahr geschätzt werden, machen 0,03% der 26 Milliarden Franken aus, die zulasten der obligatorischen Grundversicherung gehen. Zudem wird ein Teil dieser 8 Millionen Franken von den betroffenen Frauen direkt finanziert, da sie sich über die Franchise und den Selbstbehalt an den Kosten beteiligen.

Der Bundesrat ist aus diesen Gründen der Ansicht, dass die Einsparungen, die mit der Streichung der Schwangerschaftsabbrüche aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erzielt würden, die sozialen, gesundheitlichen und rechtlichen Konsequenzen nicht rechtfertigen könnten. Er empfiehlt, wie auch das Parlament, die Ablehnung der Initiative. Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren sowie die Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin stellen sich ebenfalls gegen die Initiative.


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