Ja zu FABI bringt bessere Bahnverbindungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft

Bern, 02.12.2013 - Am 9. Februar 2014 kommt der Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) zur Abstimmung, der die Schaffung eines neuen Fonds vorsieht. Dieser garantiert, dass genug Geld in Betrieb und Unterhalt investiert, die Sicherheit erhöht und das Bahnnetz sinnvoll ausgebaut werden kann. Der Bundesrat empfiehlt, dem Beschluss zuzustimmen. Ein gutes Bahnnetz ist im Interesse der Bevölkerung und der Wirtschaft, sagte UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard heute bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung.

Die Schweiz verfügt über ein attraktives Bahnnetz. Wegen der starken Beanspruchung stösst es aber an seine Grenzen. Bundesrat und Parlament haben darum beschlossen, mehr in die Bahninfrastruktur zu investieren: Gleise, Tunnels, Brücken, Perrons, Fahrleitungen und andere Bauten und Anlagen sollen besser instand gehalten und ausgebaut werden. Dazu soll mit dem Bahninfrastrukturfonds BIF auf Verfassungsstufe ein neuer, unbefristeter Fonds geschaffen werden, der Betrieb und Unterhalt einerseits und Ausbau andererseits aus einem gemeinsamen Topf finanziert. So können die Investitionen besser aufeinander abgestimmt und langfristig gut abgesichert werden. In den Fonds fliessen die bisher für die Bahninfrastruktur verwendeten Gelder und zusätzliche Mittel, die durch den Bund, die Kantone, die Bahnunternehmen und die Reisenden gedeckt werden.

Der neue Fonds schafft die Grundlage für den etappenweisen Ausbau der Bahninfrastruktur: Mit dem vom Parlament beschlossenen, ersten Ausbauschritt im Umfang von 6,4 Milliarden Franken werden die Voraussetzungen geschaffen, um das Bahnangebot bis 2025 zu verbessern. Die Investitionen ermöglichen auf vielen Strecken den Halbstundentakt, in städtischen Gebieten den Viertelstundentakt. Tourismusregionen werden besser angeschlossen. Zudem wird es möglich, auf zusätzlichen Strecken längere Züge sowie Doppelstockwagen einzusetzen. Der Güterverkehr erhält zusätzliche Kapazitäten auf der Schiene und damit zuverlässigere und raschere Verbindungen. „Die Investitionen zahlen sich aus", sagte Bundesrätin Doris Leuthard. „Ein gutes Bahnnetz ist im Interesse der Bevölkerung und der Wirtschaft. Sichere und leistungsfähige Verkehrsverbindungen stärken die Schweiz: Die Reisenden bekommen bessere Verbindungen, die Wirtschaft erhält für den Gütertransport gesicherte Kapazitäten und die Kantone können ihre Standortattraktivität erhöhen." 

Die FABI-Vorlage dient dazu, den stark wachsenden Verkehr zu bewältigen: Seit 1998 nahm der Personenverkehr auf der Schiene um 60 Prozent zu, und im alpenquerenden Schienengüterverkehr erhöhte sich die transportierte Menge von 19,3 auf 23,8 Millionen Tonnen pro Jahr ebenfalls deutlich. Um der weiter steigenden Mobilität gerecht zu werden, muss das Angebot ausgebaut werden. Bis 2030 wird der Personenverkehr gemäss den Prognosen des Bundesamts für Statistik um 60 Prozent zulegen, der Güterverkehr um 70 Prozent. Die mit FABI geplanten Ausbaumassnahmen dienen dazu, Engpässe auf den Schienen und in den Bahnhöfen zu beseitigen: Mehr Kapazitäten und gute Umsteigeverbindungen haben Vorrang vor kürzeren Reisezeiten.

Der erste Ausbauschritt von 6,4 Milliarden Franken für die Zeit bis 2025 ist Teil des Strategischen Entwicklungsprogramms STEP, das die bis 2050 vorgesehenen Bahnprojekte enthält und diese gemäss ihrer Dringlichkeit priorisiert. Über die konkreten, einzelnen Ausbauschritte entscheidet jeweils das Parlament: Es beschliesst alle vier bis acht Jahre über den nächsten Ausbauschritt.

Der Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur ist ein direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr", die zurückgezogen wurde. Der neue Fonds löst den bisherigen Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte (FinöV-Fonds) ab. Da er in der Verfassung verankert werden soll, bedarf die Vorlage der Zustimmung von Volk und Ständen.


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