Bundesrat erteilt erste Bewilligungen für Teilnahme von Banken an US-Programm

Bern, 29.11.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung verschiedenen Banken die Bewilligung erteilt, mit den US-Behörden im Rahmen des US-Programms zur Beilegung ihres Steuerstreits zu kooperieren. Er ermutigt die Schweizer Banken, ihre Teilnahme am Programm ernsthaft zu erwägen und ihre diesbezüglichen Entscheide fristgerecht zu treffen.

Am 29. August 2013 haben die Schweiz und die USA eine Vereinbarung unterzeichnet, um den jahrelangen Steuerstreit der Schweizer Banken mit den USA beizulegen. Darin sehen die USA vor, ein unilaterales US-Programm zur Streitbeilegung anzubieten. Die Schweiz sieht in der Vereinbarung vor, den betroffenen Banken die freiwillige Teilnahme an diesem Programm zu ermöglichen und sie ernsthaft zu ermutigen, eine solche in Erwägung zu ziehen. Teilnahmeberechtigt sind alle Banken, gegen welche die USA bis am 29. August 2013 noch keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet hatte. Banken, die davon ausgehen müssen, dass sie amerikanisches Recht verletzt haben, können bis spätestens 31. Dezember 2013 den US-Behörden melden, dass sie am US-Programm in der so genannten Kategorie 2 teilnehmen wollen.

Um am US-Programm teilnehmen zu können, müssen Schweizer Banken beim Bundesrat eine Bewilligung im Sinne des Artikels 271 des Strafgesetzbuches beantragen. Mit dem heutigen Entscheid hat der Bundesrat erstmals auch verschiedenen Banken erlaubt, im Rahmen des US-Programms mit den US-Behörden zu kooperieren. Kundendaten sind von der Bewilligung nicht erfasst. Die Bewilligung legt fest, dass die Banken im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden das geltende schweizerische Recht, insbesondere Datenschutz und arbeitsrechtliche Bestimmungen, beachten müssen.

Anzahl und Identität der betroffenen Banken sind vertraulich und werden nicht kommuniziert.


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