Revision des Landesversorgungsgesetzes findet Unterstützung

Bern, 29.11.2013 - Der Bundesrat hat heute vom Ergebnis der Vernehmlassung zur Revision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) Kenntnis genommen. Die Hauptstossrichtungen und Ziele der Revision werden mehrheitlich befürwortet: Mit der Modernisierung des bestehenden Gesetzes will der Bundesrat die Widerstandsfähigkeit der Versorgungsinfrastrukturen erhöhen sowie rascher, gezielter und flexibler auf drohende oder bereits eingetretene schwere Mangellagen reagieren können. Gleichzeitig werden die bewährten Prinzipien und Instrumente der Landesversorgung beibehalten. Einige Aspekte müssen noch vertieft abgeklärt werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine entsprechende Botschaft zu erarbeiten.

Die Revision sieht vor, die bestehende Gesetzesgrundlage aus dem Jahr 1982 zu modernisieren, damit die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) den neuen Anforderungen gerecht werden kann. Im Vordergrund stehen dabei die Beschleunigung der Abläufe im Krisenfall sowie der präventive Beitrag zur Versorgungssicherung. Unabhängig von den Ursachen muss die WL bei drohenden oder bereits eingetretenen schweren Mangellagen, die das ganze Land betreffen, rasch und gezielt eingreifen können. Bewährte Prinzipien und Instrumente der Landesversorgung wie die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat oder die Pflichtlagerhaltung sollen beibehalten werden. Zudem spielt die Wirtschaft sowohl bei der Vorsorge als auch bei der Bewältigung von Krisen weiterhin die zentrale Rolle und der Bund greift nur unterstützend ein, falls dies nötig ist. 

Der Bundesrat hatte am 20. Februar 2013 die Vernehmlassung eröffnet. Insgesamt gingen 94 Stellungnahmen ein. Die Rückmeldungen zeigen, dass die Notwendigkeit einer Modernisierung der Gesetzesgrundlage grundsätzlich unbestritten ist. Die Zielsetzungen und Hauptstossrichtungen der Revision werden von den Vernehmlassungsteilnehmern mehrheitlich befürwortet. Positiv hervorgehoben werden insbesondere die Anpassung an die Dynamik von Versorgungsstörungen, die Möglichkeit zu früheren und flexibleren Interventionen und die Beschleunigung der Verwaltungsverfahren in Rechtsetzung und Rechtsanwendung. 

In bestimmten Punkten verlangen einige Vernehmlassungsteilnehmer Änderungen des Gesetzesentwurfs. Mehrere der eingegangenen Antworten beinhalten etwa Bemerkungen zur Pflichtlagerhaltung und dabei insbesondere zur Finanzierung der Lagerhaltung im Ernährungsbereich. Zahlreiche Organisationen und Verbände aus der Land- und Ernährungswirtschaft verlangen eine zwingende Übernahme der Lagerhaltungskosten durch den Bund, falls diese durch die privatwirtschaftlichen Garantiefonds nicht vollständig gedeckt werden können.

Weiter geben einzelne Vertreter der Wirtschaft zu bedenken, dass Massnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von lebenswichtigen Versorgungssystemen und Infrastrukturen klarer von strukturpolitischen Massnahmen abzugrenzen seien. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer verlangen zudem, dass der im Raumplanungsrecht festgehaltene Schutz geeigneter landwirtschaftlicher Produktionsflächen (Fruchtfolgeflächen) auch im LVG aufgenommen wird.  

Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, die Botschaft zur LVG-Revision zuhanden des Parlamentes vorzubereiten. Im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft ist zu prüfen, wie die Vernehmlassungsergebnisse berücksichtigt werden können, um den verschiedenen Anliegen möglichst gerecht zu werden.


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Simon Schläppi, Kommunikationsbeauftragter
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL
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