Neues Stationierungskonzept der Armee

Bern, 26.11.2013 - Das vom Bundesrat gutgeheissene Stationierungskonzept sieht vor, dass die Armee künftig auf einen Drittel der Immobilien verzichten muss. Die Eckwerte des Parlamentsbeschlusses vom 29.9.2011 bildeten die Rahmenbedingungen dazu. Mit Rücksicht auf die militärischen und betriebswirtschaftlichen Kriterien, sowie einer guten regionalen Verankerung der Armee, wurde ein Entwurf erarbeitet in welchem alle Vorgaben optimal berücksichtigt werden.

Die eidgenössischen Räte haben am 29. September 2011 in einem Bundesbeschluss festgehalten, dass die Armee künftig einen Sollbestand von 100‘000 Angehörigen und einen Ausgabenplafond von 5.0 Milliarden Franken pro Jahr haben soll. Diese Werte wurden vom Bundesrat bestätigt (5.0 Mrd ab 2016). Damit diese Vorgaben eingehalten werden können und genügend Mittel für Investitionen und Betrieb zur Verfügung stehen, muss massiv gespart werden. Insbesondere die Immobilien fallen ins Gewicht, da hier jährlich grosse Instandhaltungs- und Betriebskosten entstehen. Aus diesem Grund muss der heutige Immobilienstand um mehr als einen Drittel reduziert werden.

Bei der Festlegung der künftigen Standorte der Armee wurden in erster Linie militärische, aber auch betriebswirtschaftliche Kriterien und regionale Auswirkungen der Stationierung berücksichtigt. Im Vordergrund standen die Notwendigkeit der Immobilien für einen doktrinkonformen Einsatz und die Ausbildung, aber auch die Instandhaltungs- und Mietkosten, sowie der Erneuerungsbedarf. Zudem wurden auch die mit militärischen Aktivitäten häufig verbunden Immissionen berücksichtigt. Trotz massiver Budgetkürzungen gelang es dem VBS die Vorgaben umzusetzen und alle Regionen gleichermassen zu gewichten. Dazu arbeitete das VBS bei den Lösungsansätzen eng mit den betroffenen Kantonen zusammen.

Verzichtet werden muss gemäss heutigem Entwurf des Stationierungskonzeptes auf zahlreiche klassifizierte unterirdische Anlagen in der ganzen Schweiz. Die Schliessung dieser klassifizierten Anlagen wird dem Parlament in einer separaten Botschaft, parallel zur Änderung des Militärgesetzes, vorgelegt. Ferner wird auf den Militärflugplatz Sion verzichtet. Die Flugplätze in Buochs und Dübendorf, welche bereits heute nur reduziert betrieben werden (Sleeping Bases), werden ebenfalls aufgegeben, wobei Dübendorf noch als Helikopterbasis weiterbestehen wird. Ebenfalls verzichtet wird auf die Waffenplätze Fribourg, Genf, Moudon, Lyss und St-Maurice, sowie die Unterkünfte und Schiessplätze Glaubenberg, Brigels und Gluringen.

Damit werden mit der Umsetzung des Stationierungskonzeptes längst fällige Schliessungen aus früheren Armeereformen aufgearbeitet.

Auswirkungen auf Arbeitsplätze
Der vorläufige Entwurf des Stationierungskonzepts hat einen direkten Einfluss auf rund 300 Arbeitsplätze. Da sich die Umsetzung des Konzeptes auf mehrere Jahre erstrecken wird, kann die nötige Reduktion der Arbeitsstellen über natürliche Abgänge erreicht werden. Es wird Mitarbeitende geben, die nach der Umsetzung an einem anderen Standort arbeiten werden.

Weiteres Vorgehen
Die Kantone können nun bis Ende Januar 2014 zum aktuellen Entwurf des Stationierungskonzeptes Stellung nehmen. Danach wird das Konzept soweit als möglich bereinigt. Die definitive Fassung wird der Bundesrat zusammen mit der Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee behandeln.

Details zum Stationierungskonzept entnehmen Sie der umfangreichen Dokumentation auf der Homepage des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS ab 12:00 Uhr.


Adresse für Rückfragen

Renato Kalbermatten
Sprecher VBS
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