Nationale Konferenz zu geschlechtsspezifischer Gewalt
Bern, 22.11.2013 - Häusliche Gewalt, Genitalverstümmelung, Zwangsheirat und Menschenhandel: Geschlechtsspezifische Gewalt kennt verschiedene Formen und betrifft alle Länder. In der Schweiz wird im Durchschnitt alle zwei Wochen eine Person im Bereich der häuslichen Gewalt getötet, zwei von drei Opfern sind Frauen. Anlässlich einer gemeinsam vom Eidgenössischen Departement des Innern EDI und Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA organisierten Konferenz haben sich heute rund 180 Fachleute aus der ganzen Schweiz in Bern zu einem Erfahrungsaustausch getroffen und die Chancen und Herausforderungen internationaler Vereinbarungen für die Schweiz zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt erörtert.
Bundesrat Alain Berset, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern EDI, eröffnete die Konferenz und erläuterte das Schweizer Engagement zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt.
Frauenrechte stellen auch für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA eine Priorität der Schweizer Menschenrechtspolitik dar. Frauenmenschenrechte werden aber nicht nur anderswo, sondern auch in der Schweiz verletzt und bedürfen, wie es EDA-Generalsekretär Benno Bättig ausführte, eines gesetzlichen Rahmens und gezielter Massnahmen.
Durch die Unterzeichnung und Ratifizierung von verschiedenen internationalen Übereinkommen wie beispielsweise das «Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau» (CEDAW) hat sich die Schweiz dazu bekannt, Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt, Menschenhandel und Zwangsprostitution, Genitalverstümmelung und Zwangsheiraten zu ergreifen.
An der nationalen Konferenz wurden die wichtigsten internationalen Regelwerke zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt erörtert. Im Zentrum der Diskussion standen das im Sommer 2013 von der Schweiz unterzeichnete «Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt», die sogenannte «Istanbul-Konvention» und die Ergebnisse der diesjährigen Commission on the Status of Women der UNO (CSW) zu dieser Thematik.
Welche Chancen erwachsen der Schweiz aus diesen internationalen Vereinbarungen? Wie werden die Abkommen in der Schweiz auf Ebene Bund und Kantone umgesetzt und welche Rolle spielt dabei die Zivilgesellschaft?
Diesen Fragen wurde im Rahmen von Referaten, Workshops und einem Marktplatz mit Informationsständen nachgegangen. Die Tagung bot nicht nur Einblicke in neuste Entwicklungen auf internationaler Ebene, sondern auch Raum zur Präsentation und Diskussion von innovativen und zukunftsweisenden Projekten im Bereich Prävention und Beseitigung von geschlechtsspezifischer Gewalt auf Bundes- und Kantonsebene.
Adresse für Rückfragen
Frau Sylvie Durrer, Direktorin EBG
Tel +41 31 322 68 40
E-Mail: ebg@ebg.admin.ch
Information EDA
Tel +41 31 32 23153
E-Mail: info@eda.admin.ch
Links
- Fachbereich Häusliche Gewalt EBG:
- Webdossier EDA – Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen:
- Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention):
- Handbuch für Parlamentarier/-innen:
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau CEDAW:
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau CEDAW:
- Kampagne «16 Tage gegen Gewalt an Frauen»:
Herausgeber
Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch
Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
https://www.ebg.admin.ch/de
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html