Änderung zu den Tankstellenshops tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft

Bern, 20.11.2013 - Das Schweizer Stimmvolk hat am 22. September 2013 einer Änderung des Arbeitsgesetzes zugestimmt. Diese ermöglicht es, dass der Shop-Bereich von Tankstellen, die heute rund um die Uhr geöffnet sind, zwischen 1 und 5 Uhr ebenfalls bedient werden kann. Dabei geht es ausschliesslich um Tankstellenshops auf Autobahnraststätten sowie an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr. Diese müssen dazu ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist. Der Bundesrat hat heute das Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung auf den 1. Dezember 2013 festgelegt.

Die vom Stimmvolk beschlossene Änderung des Arbeitsgesetzes macht eine Anpassung von Artikel 26 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) notwendig. Gemäss der aktuellen Verordnungsbestimmung dürfen die fraglichen Tankstellenshops in der Nacht bis 1 Uhr und den ganzen Sonntag bewilligungsfrei Arbeitnehmende beschäftigen. Neu gilt die Bewilligungsbefreiung - entsprechend der Gesetzesänderung - rund um die Uhr. Die Anpassung der ArGV 2 tritt ebenfalls am 1. Dezember 2013 in Kraft.


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Pascal Richoz, SECO, Leistungsbereich Arbeitsbedingungen, Tel. 031 322 29 60



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