NAV für Hausangestellte: Verlängerung und Anpassung des Mindestlohnes

Bern, 13.11.2013 - Der Bundesrat hat am 13. November 2013 entschieden, die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) um drei Jahre zu verlängern und gleichzeitig den Mindestlohn anzupassen. Der NAV Hauswirtschaft regelt den Mindestlohn für Hausangestellte in privaten Haushalten. Er ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2013.

Die tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr (TPK Bund) hat dem Bundesrat die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und eine gleichzeitige Anpassung der Mindestlöhne per 1. Januar 2014 beantragt. Der Bundesrat hat am 13. November 2013 den NAV um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Aus seiner Sicht ist die Fortführung des NAV Hauswirtschaft im Rahmen der Flankierenden Massnahmen (FlaM) notwendig.

Die durchgeführten FlaM-Kontrollen zeigen, dass die NAV-Mindestlöhne im Jahr 2012 von 16 Prozent der kontrollierten Haushalte resp. Betriebe nicht eingehalten wurden. Diese Verstossquote liegt zwar unter dem schweizerischen Durchschnitt von Verstössen gegen Mindestlöhne. Aber man muss auch die steigende Zuwanderung von Haus- und Betreuungspersonal aus den EU/EFTA-Staaten in der privaten Hauswirtschaft berücksichtigen. Sie hat sowohl bei den bewilligungspflichtigen Arbeitnehmenden (+20 %) als auch bei den meldepflichtigen Kurzaufenthaltern bis 90 Tage pro Kalenderjahr (+54 %) zugenommen.

Im Vergleich zu den übrigen EU/EFTA-Staaten sind die EU 8-Mitgliedstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn) in der Hauswirtschaft mit 25 Prozent überdurchschnittlich stark vertreten. Der Anteil an EU-8-Staatsangehörigen an der Gesamtzuwanderung von Personen mit einem hauswirtschaftlichen Beruf nahm von 0.2 Prozent im Jahr 2003  auf 25 Prozent im Jahr 2012 zu. Die Zuwanderung stammt damit zunehmend aus Staaten, welche im Vergleich zur Schweiz ein viel tieferes Lohnniveau haben.

Im Jahre 2010 hat der Bundesrat den NAV Hauswirtschaft hauptsächlich zum Zweck erlassen, die Arbeitskräfte aus Tieflohnländern vor der Gefahr von missbräuchlichen Löhnen zu schützen. Angesichts der starken Zuwanderung von Personen mit hauswirtschaftlichem Profil und der Zunahme von Arbeitskräften insbesondere aus den EU-8-Staaten sowie Rumänien und Bulgarien besteht diese Gefahr weiterhin. Es ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach Betreuung und Hilfe in privaten Haushalten angesichts der demographischen Entwicklung der Bevölkerung anhalten oder zunehmen wird.

Würde der NAV Hauswirtschaft ersatzlos wegfallen, würde sich der Druck auf die Löhne in dieser Branche erhöhen. Aus Sicht des Bundesrates ist es daher angezeigt, missbräuchlichen Lohnunterbietungen in der privaten Hauswirtschaft mittels verbindlichen Mindestlöhnen weiterhin entgegenzuwirken.

Anpassung der Mindestlöhne an die Nominallohnentwicklung von 2011 und 2012

Die TPK Bund hatte dem Bundesrat beantragt, die Mindestlöhne der Nominallohnentwicklung für die Jahre 2011 (+1%) und 2012 (+0.8%) anzupassen, d.h. eine Erhöhung von insgesamt 1.8 Prozent. Der Vergleich mit den Branchen, deren Tätigkeiten der Hauswirtschaft ähnlich sind, zeigt, dass die Löhne in den letzten drei Jahren teilweise um bis zu 4 Prozent gestiegen sind. Mit dieser Anpassung der Löhne ist daher in den vergleichbaren Branchen kein Druck auf die Lohnhöhe zu befürchten.

Für ungelernte Angestellte ohne Berufserfahrung wird der Mindestlohn von Fr. 18.20 auf
Fr. 18.55 erhöht. Für ungelernte Angestellte, die über vier Jahre Berufserfahrung in der Hauswirtschaft verfügen und für gelernte Hausangestellte mit einer zweijährigen Berufsbildung mit einem Berufsattest (EBA) steigt der Stundenlohn von Fr. 20.00 auf Fr. 20.35. Für gelernte Hausangestellte mit einer dreijährigen beruflichen Grundbildung und einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) steigt der Stundenlohn von Fr. 22.00 auf Fr. 22.40

Im Anhörungsverfahren unter den Kantonen und Verbänden fand die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und die Anpassung der Mindestlöhne überwiegend Zustimmung. Die Notwendigkeit der Fortführung des NAV wurde weitgehend anerkannt.


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