Bundesrat setzt Systemwechsel bei der Fleischeinfuhr um

Bern, 06.11.2013 - Der Bundesrat hat heute die Frage der Inlandleistung beim Fleischimport zu Ende beraten und die Ausführungsbestimmungen dazu verabschiedet. Kernstück des Systemwechsels bei der Fleischeinfuhr ist die Einführung der Inlandleistung für geschlachtete Tiere. Ab 2015 werden neu 40 Prozent der Kontingentsanteile für Fleisch von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden nach der Zahl der geschlachteten Tiere zugeteilt. Die Bemessungsperiode für die Erfassung der relevanten Schlachtungen startet am 1. Januar 2014.

Die vom Parlament im Rahmen der AP 14-17 eingebrachte Einführung der Inlandleistung bei der Fleischeinfuhr (Art. 48 Abs. 2bis LwG) wird mit der Änderung der Schlachtviehverordnung und der TVD-Verordnung umgesetzt. Ab 2015 werden 40 Prozent der Zollkontingentsanteile beim Fleisch von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden nach der Zahl der geschlachteten Tiere zugeteilt. Die Erfassung der für die Verteilung relevanten geschlachteten Tiere erfolgt durch die Schlachtbetriebe über die Tierverkehrsdatenbank. Die Bemessungsperiode startet am 1. Januar 2014.

Der Bundesrat beabsichtigt dem Parlament vorzuschlagen, die durch den Systemwechsel resultierenden Mindereinnahmen bei der Versteigerung der Kontingentsanteile Fleisch in der Grössenordnung von 37 Millionen Franken ab 2015 bei den Massnahmen zu Gunsten der Viehwirtschaft (Inlandbeihilfen und Versorgungssicherheitsbeiträge auf Dauergrünland) zu kompensieren.

Der Bundesrat hat weiter entschieden, dass ab dem 1. Juli 2014 auf überwachten öffentlichen Schlachtviehmärkten ersteigerte Tiere der Rindergattung ein Mindestalter von 161 Tagen haben müssen, wenn sie als Inlandleistung geltend gemacht werden. Damit soll auf diesen insbesondere für das Berggebiet wichtigen Märkten der Ablauf verbessert, der Wettbewerb gestärkt und die Vorgaben des Landwirtschaftsgesetzes korrekt umgesetzt werden.


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