Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz wird auf 1.75% angehoben

Bern, 30.10.2013 - Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge im kommenden Jahr von 1.5% auf 1.75% anzuheben. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Anhebung des Satzes erfolgt aufgrund der guten Entwicklung der Aktien und Immobilien in diesem und im letzten Jahr.

Die Aktienanlagen entwickelten sich positiv. Der Swiss Market Index konnte beispielsweise 2012 um 14.9 Prozent und 2013 bis Ende September um 17.6 Prozent zulegen. Auch die Immobilien wiesen gemäss Wüest und Partner Index 2012 eine Performance von 6.8 Prozent auf. Auf der anderen Seite sind die Kurse der festverzinslichen Obligationen gefallen, weil die Zinssätze der Bundesobligationen und übrigen Anleihen angestiegen sind. Steigende Zinssätze sind für die Vorsorgeeinrichtungen zwar grundsätzlich langfristig positiv, führen aber zu Kursverlusten bei bestehenden Anleihen.

Insgesamt ergibt sich jedoch ein positives Bild. Der Pictet BVG-Index 93, welcher aus 25% Aktien und 75% Obligationen besteht, konnte im letzten Jahr 5.9 Prozent und in diesem Jahr bis Ende September 2.8 Prozent zulegen. Die Performance der Pensionskassen ist demnach zufriedenstellend. Schätzungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen gehen davon aus, dass die Kassen im letzten Jahr eine durchschnittliche Performance von 6.7 Prozent und in diesem Jahr bis Ende August eine solche von 4.3 Prozent aufwiesen.

Massvolle Erhöhung berücksichtigt schwieriges Umfeld

Bei der Festlegung des Mindestzinssatzes ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass die Kassen nicht die ganze Rendite für die Verzinsung der Altersguthaben verwenden können. Sie haben die rechtliche Pflicht, Wertschwankungsreserven zu bilden, die notwendigen Rückstellungen vorzunehmen und die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen. Die Wertschwankungsreserven sind weiterhin unzureichend, und der gesetzliche Umwandlungssatz ist nach wie vor zu hoch. Eine Erhöhung des Mindestzinssatzes muss deshalb massvoll sein und die langfristige Stabilität der Vorsorge im Auge behalten.

Auch die Eidgenössische Kommission für Berufliche Vorsorge hat dem Bundesrat eine Anhebung um 0.25 Prozentpunkte auf 1.75 Prozent vorgeschlagen. Der Bundesrat schliesst sich dieser Empfehlung an. Eine Erhöhung des Mindestzinssatzes um 0.25 Prozentpunkte trägt der besseren Situation an den Finanzmärkten angemessen Rechnung, ohne das insgesamt nach wie vor schwierige Umfeld ausser Acht zu lassen.

 


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