Anhörung zur Totalrevision der Bankenverordnung

Bern, 29.10.2013 - Das Eidgenössische Finanzdepartement hat heute eine Anhörung zur Totalrevision der Bankenverordnung eröffnet. Mit der Revision werden das für Banken geltende neue Rechnungslegungsrecht sowie die vom Parlament in der Frühlingssession verabschiedete Regelung nachrichtenloser Vermögenswerte umgesetzt. Zudem wird die Bankenverordnung formell und redaktionell überarbeitet. Die Anhörung dauert bis zum 31. Dezember 2013.

Die Revision der Bankenverordnung setzt zum einen die an das Obligationenrecht angelehnten neuen Bestimmungen zur Rechnungslegung von Banken in Artikel 6-6b des Bankengesetzes auf Verordnungsstufe um. Zum anderen regelt sie die Einzelheiten der Voraussetzungen und des Vorgehens bei der Liquidation von nachrichtenlosen Vermögenswerten, für die das Parlament nach einer langen Vorgeschichte am 22. März 2013 mit Artikel 37m des Bankengesetzes eine gesetzliche Lösung gefunden hat. Konkretisiert wird auch die Übertragung nachrichtenloser Vermögenswerte auf eine andere Bank, für die das Parlament schon 2011 mit Artikel 37l des Bankengesetzes eine Gesetzesgrundlage geschaffen hat.

Die aus dem Jahre 1972 stammende Bankenverordnung wird bei dieser Gelegenheit formell und redaktionell überarbeitet und bereinigt. Sie soll zusammen mit dem neuen Artikel 37m des Bankengesetzes auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt werden.


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