Bundesrat will Steuererlass neu regeln und die Eidgenössische Erlasskommission aufheben

Bern, 23.10.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zu einem Bundesgesetz über eine Neuregelung des Steuererlasses verabschiedet. Künftig sollen die Kantone sämtliche Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer beurteilen. Die Eidgenössische Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) wird aufgehoben. Damit werden Doppelspurigkeiten zwischen den Kantonen und dem Bund beseitigt und das Steuersystem wird vereinfacht.

Steuerpflichtige können um den Erlass geschuldeter Steuerbeträge ersuchen, wenn sie sich in einer Notlage befinden. Nach geltendem Recht entscheidet die EEK über Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer im Umfang von mindestens 25‘000 Franken pro Jahr. Die Kantone behandeln Gesuche um den Erlass der direkten Bundessteuer von weniger als 25‘000 Franken pro Jahr sowie die Gesuche um den Erlass der kantonalen und kommunalen Steuern. Im Jahr 2012 entschied die EEK über 56 Erlassgesuche. Diese umfassten Steuerbeträge von insgesamt rund 4,9 Mio. Franken.

Alle Gesuche um den Erlass der direkten Bundessteuer werden zukünftig von den Kantonen beurteilt. Deshalb kann die EEK aufgelöst werden. Die Kantone bestimmen, welche kantonale Behörde für den Erlass der direkten Bundessteuer zuständig sein soll. Gegen Entscheide über den Erlass der direkten Bundessteuer sollen sowohl Steuerpflichtige als auch die  Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die gleichen Rechtsmittel ergreifen können wie gegen Entscheide über den Erlass der kantonalen Einkommens- und Gewinnsteuer. Neu soll das Bundesgericht im Beschwerdefall als letzte Instanz über so genannte „besonders bedeutende" Fälle urteilen. Damit wird in Grundsatzfragen eine schweizweit einheitliche Rechtsprechung gewährleistet.


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