Bundesrat präzisiert Anforderungen an Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Bern, 23.10.2013 - Der Bundesrat hat verschiedene kleinere Anpassungen der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV verabschiedet. Vor dem Hintergrund der letzten internationalen Lebensmittelskandale sind vor allem die angepassten Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von tierischen Lebensmitteln und Sprossen bedeutsam für den Konsumentenschutz.

Die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln ist nicht neu. Anlässlich der aktuellen Revision werden die bisherigen Bestimmungen aber weiter konkretisiert. Zu den vorgeschriebenen Angaben gehören u.a. eine genaue Beschreibung der Produkte, Angaben über Volumen oder Menge, Versanddatum sowie Angaben zu Sender und Empfänger der Ware. Neu wird auch festgehalten, welche Dokumente wie lange aufbewahrt werden müssen.

Die Rückverfolgbarkeit ist notwendig, um die Lebensmittelsicherheit und die Zuverlässigkeit der Information über ein Produkt zu gewährleisten, damit gesundheitsgefährdende Lebensmittel vom Markt entfernt und die Konsumentinnen und Konsumenten geschützt werden können. Einheitliche Regelungen sollen die rasche und uneingeschränkte Rückverfolgbarkeit sicherstellen. Wer im Lebensmittelhandel tätig ist, muss nicht über die gesamte Lieferkette informiert sein, sondern entsprechend dem international etablierten Konzept jeweils «Einen Schritt zurück und einen Schritt vor» dokumentieren können. Das heisst, Lieferant und Abnehmer der Ware müssen jederzeit bekannt sein. Die Präzisierung steht im Zusammenhang mit den letzten Skandalen mit Lebensmitteln tierischer Herkunft (Fleischskandal) sowie grösserer epidemiologischer Ausbrüche mit Sprossen (EHEC).

Diese Anpassungen stehen im Einklang mit der Revision des Lebensmittelgesetzes, welche derzeit im Parlament diskutiert wird.

Die Änderungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft.

Das Schweizer Lebensmittelrecht stützt sich auf die Bundesverfassung. Es besteht aus dem Lebensmittelgesetz, aus zwei Bundesratsverordnungen, 25 Departements-Verordnungen des EDI, verschiedenen BAG-Verordnungen, Infoschreiben und Weisungen. Diese teilweise mit EU-Recht harmonisierten Rechtsgrundlagen müssen regelmässig aktualisiert werden. Das EDI wird Ende Jahr ein umfangreiches Revisionspaket von Departements-Verordnungen verabschieden. Zudem berät das Parlament derzeit über eine Totalrevision des Lebensmittelgesetzes. Informationen zu den Revisionen des Lebensmittelrechts sind auf der Website des BAG verfügbar.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Sektion Kommunikation
Tel. Nr. 031 322 95 05, media@bag.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-50670.html