Erleichterungen für Gefahrguttransporte durch Strassentunnels: Start der Anhörung

Bern, 07.10.2013 - Gestützt auf eine Risikoanalyse des Bundes sollen bei sechs Tunnels die Beschränkungen für Gefahrguttransporte aufgehoben werden. Auf den Alpentransitachsen müssen Gefahrgüter jedoch weiterhin auf der Schiene transportiert werden. Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat heute zu den entsprechenden Verordnungsänderungen die Anhörung eröffnet.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat eine Methode zur Risikoanalyse entwickelt, um die Schweizer Tunnels gemäss dem seit 2010 geltenden internationalen Kategorisierungssystem einzustufen. Gestützt darauf hat das ASTRA die Tunnels auf dem gesamten Nationalstrassennetz neu beurteilt. Zudem hat es die Kantone veranlasst, die Tunnels in ihrem Zuständigkeitsbereich zu überprüfen und allfällige Änderungen bei der Einstufung beim ASTRA zu beantragen.

Aufgrund der Ergebnisse der Risikoanalyse erachtet das ASTRA die heutigen Beschränkungen von Gefahrguttransporten bei sechs Tunnels nicht mehr für gerechtfertigt:

  • Seelisberg-Tunnel (A2, NW/UR); 
  • Costoni di Fieud (A2, TI);
  • Kerenzer-Tunnel (A3, GL);
  • drei Tunnel auf der Nationalstrasse N13 im Kanton Graubünden (Via Mala, Rofla, Bärenburg).

In den letzten Jahren wurden verschiedene Tunnels aufwendig saniert und zum Beispiel mit moderner Lüftungstechnik ausgestattet. Reorganisationen der Schadenwehren tragen ebenfalls dazu bei, dass die Beförderung durch diese Strassentunnels sicherer ist als der Transport durch besiedeltes Gebiet oder über Bergstrecken.

Bei zwei Tunnels wurden für den Transport von gefährlichen Gütern nach wie vor untragbare Risiken ermittelt. Sie bleiben für Gefahrguttransporte gesperrt:

  • Gotthard (A2, UR/TI);
  • Mappo Morettina (TI).

Die Beschränkung am Gotthard wird auch nach dem allfälligen Bau eines zweiten Strassentunnels aufrechterhalten.

Bei vier weiteren Tunnels will der Bundesrat von der Möglichkeit Gebrauch machen, aus verkehrspolitischen Gründen an den bisherigen Beschränkungen festzuhalten. Damit soll insbesondere im alpenquerenden Verkehr eine Rückverlagerung der Gefahrgutbeförderungen von der Schiene auf die Strasse vermieden werden.

  • San Bernardino (A13, GR);
  • Grosser St. Bernhard (VS);
  • Rongellen II (kantonaler Tunnel, GR);
  • Galerie de Marcolet (VD).

Die Kantone haben ihrerseits beantragt, für zwei neue Tunnels Beschränkungen einzuführen. Die Umfahrungsrouten weisen in beiden Fällen geringere Risiken auf als die Tunnelstrecke:

  • Tunnel Vedeggio-Cassarate (TI);
  • Tunnel Kreisel Bahnhof Frauenfeld (TG).

Die Anhörung zu den Änderungen der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter (SDR) dauert bis am 31. Dezember 2013. Das entsprechende Dossier kann auf http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html heruntergeladen werden. Die Verordnungsänderungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2015 in Kraft treten. 


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