Sri Lanka gibt bekannt, warum zwei ehemalige Asylsuchende in Haft sind

Bern-Wabern, 03.10.2013 - Die sri-lankischen Behörden werfen den beiden abgewiesenen Asylsuchenden, die in Sri Lanka festgenommen wurden, Aktivitäten im Dienste der LTTE (Liberation Tigers of Tamil Eelam) vor. Dies haben erste Abklärungen ergeben. Die beiden Männer waren aus der Schweiz weggewiesen und unmittelbar nach ihrer Rückkehr nach Sri Lanka in Haft genommen worden. Die zuständigen Behördenvertreter Sri Lankas haben grundsätzlich zugestimmt, dass Vertreter der Schweiz die beiden Männer in Haft besuchen können.

Nach ihrer Rückkehr nach Sri Lanka sind zwei von der Schweiz abgewiesene sri-lankische Staatsangehörige vor einigen Wochen auf dem Flughafen in Colombo festgenommen worden. Das Bundesamt für Migration (BFM) hatte die Asylgesuche 2011 abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in beiden Fällen den vom BFM angeordneten Vollzug der Wegweisung als zulässig und zumutbar erachtet. Die beiden sind nach wie vor in Haft. Die Schweiz steht in regelmässigem Kontakt mit den Angehörigen wie auch mit den sri-lankischen Behörden. Nach Angaben Sri Lankas werden den beiden Aktivitäten im Dienste der LTTE (Liberation Tigers of Tamil Eelam) vorgeworfen.

Die sri-lankischen Behörden haben unlängst in Anlehnung an eine bilaterale Vereinbarung von 1994 in Bezug auf Rückkehrer grundsätzlich eingewilligt, dass Vertreter der Schweiz die beiden Betroffenen in Haft besuchen können. Diese Besuche sollen insbesondere Aufschluss über den Gesundheitszustand der Inhaftierten geben.

Externe Qualitätsprüfung
Um sorgfältig abklären zu können, ob einer Person im Heimatland Gefährdung droht, sind die Schweizer Asylbehörden jeweils darauf angewiesen, dass eine Asyl suchende Person ihnen sämtliche relevanten Fakten offen legt. Möglicherweise sind bei den Asylverfahren der zwei Betroffenen auch Mängel aufgetreten. Um dies zu klären, sollen die Verfahren von externer Stelle untersucht werden: Das Bundesamt für Migration hat das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) ersucht, die beiden Fälle der Inhaftierten einer Qualitätsprüfung zu unterziehen. Anschliessend sollen die Dossiers jener Personen durch das UNHCR geprüft werden, deren Asylgesuche rechtskräftig abgelehnt worden sind und die deshalb mit dem Vollzug der Wegweisung nach Sri Lanka hätten rechnen müssen. Am 26. August 2013 hatte das BFM beschlossen, Rückführungen nach Sri Lanka vorläufig zu sistieren.

Die Schweiz hat bisher als einziges europäisches Land eine solche Sistierung angeordnet. Dies hat zur Folge, dass das BFM zurzeit auch die Behandlung von Asylgesuchen, die vermutlich zu einem negativen Entscheid führen würden, aussetzt. Weiterhin werden jedoch positive Entscheide sowie vorläufige Aufnahmen verfügt. Diese Beschlüsse des Amtes gelten, bis genauere Erkenntnisse über die Gründe für die Inhaftierungen sowie über die aktuelle Lage in Sri Lanka vorliegen.


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Gaby Szöllösy, Bundesamt für Migration, T +41 31 325 98 80


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