Grüne Wirtschaft: Rege Teilnahme an Vernehmlassung zur Gesetzesänderung

Bern, 30.09.2013 - Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Umweltschutzgesetzes für einen ökologischeren Konsum, eine gestärkte Kreislaufwirtschaft und einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen stösst in der Vernehmlassung auf grosses Interesse. Der Bundesrat wird die Botschaft zur Gesetzesrevision voraussichtlich im Frühling 2014 ans Parlament überweisen.

Der Bundesrat beabsichtigt, den Ressourcenverbrauch der Schweiz auf ein naturverträgliches Mass zu reduzieren. Der dazu notwendige Anpassungsprozess ist eine Generationenaufgabe. Mit einer Änderung des Umweltschutzgesetzes USG als indirektem Gegenvorschlag zur Volksinitiative Grüne Wirtschaft (Kasten) will der Bundesrat die Umweltpolitik modernisieren. Die Revision verfolgt das Ziel, die Umweltbelastung langfristig massgeblich zu vermindern sowie die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu stärken.

Die USG-Revision soll die Rahmenbedingungen schaffen, um den Konsum in der Schweiz ökologischer zu gestalten, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Informationen zur Ressourceneffizienz zur Verfügung zu stellen. Ausserdem stehen freiwillige Initiativen im Austausch mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft im Vordergrund.

Der Bundesrat hat bei seinen vorgeschlagenen Massnahmen darauf geachtet, dass die Grundsätze der Subsidiarität, der Verhältnismässigkeit und der wirtschaftlichen Tragbarkeit eingehalten werden. Er ist überzeugt, dass mit der Grünen Wirtschaft die Ressourceneffizienz verbessert wird. Dadurch können Unternehmen ihre Produktionskosten senken. Zudem eröffnen sich beispielsweise für ressourcenschonende Technologien Marktchancen in wichtigen Zukunftsmärkten.

Grundsätzliche Zustimmung in der Vernehmlassung

Die Vernehmlassung zur USG-Revision als Gegenvorschlag zur Volksinitiative Grüne Wirtschaft dauerte vom 27. Juni bis am 30. September 2013. Bis zu diesem Zeitpunkt sind beim Bundesamt für Umwelt BAFU über 80 Stellungnahmen eingegangen. In den kommenden Tagen werden noch weitere eintreffen.

Positiv gewürdigt werden die Bestrebungen des Bundes, die Ressourcenproblematik aktiv an die Hand zu nehmen und dabei insbesondere beim Konsum und der Abfallwirtschaft anzusetzen. Begrüsst wird auch die Bestrebung, die Generationenaufgabe im Dialog mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft anzugehen. Die kritischen Stellungnahmen beziehen sich primär darauf, dass angesichts der ökologischen Herausforderungen die Regelungen zu wenig weit gehen und der Konkretisierungsgrad noch zu verbessern ist.

Die Vernehmlassungseingaben werden im BAFU nun ausgewertet. Der Bundesrat wird unter Berücksichtigung der Eingaben voraussichtlich im Frühling 2014 die Botschaft zur Volksinitiative  «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» und die USG-Revision zuhanden des Parlaments verabschieden. Die Behandlung im Parlament muss wegen der Behandlungsfristen von Initiativen spätestens anfangs 2017 abgeschlossen sein.

KASTEN
Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative Grüne Wirtschaft

An seiner Sitzung vom 27. Februar 2013 hatte der Bundesrat beschlossen, der Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» der Grünen Partei einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Die am 6. September 2012 eingereichte Initiative will mit einem neuen Artikel in der Bundesverfassung eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft schaffen, geschlossene Stoffkreisläufe fördern und dafür sorgen, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten das Potenzial der natürlichen Ressourcen nicht beeinträchtigen. So verfolgt die Initiative das Ziel, dass die Wirtschaft und der Konsum in der Schweiz ab 2050 nachhaltig sind und der «ökologische Fussabdruck» der Schweiz so reduziert wird, dass er auf die Weltbevölkerung hochgerechnet eine Erde nicht überschreitet. Der Bundesrat begrüsst zwar grundsätzlich die Stossrichtung der Initiative. Er geht aber davon aus, dass sie bis zum Jahr 2050 insbesondere wegen der Umweltbelastung, welche der Konsum der Schweizer Bevölkerung im Ausland verursacht, nicht umsetzbar ist. Ausserdem gäbe ein quantitatives Ziel auf Verfassungsstufe dem Fussabdruck ein Übergewicht gegenüber andern Verfassungszielen. Deshalb lehnt er die Initiative ab und stellt ihr mit den erwähnten Gesetzesänderungen einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Der Bundesrat stützt sich bei der geplanten Gesetzesrevision auf den Aktionsplan Grüne Wirtschaft. Diesen hat der Bundesrat am 8. März 2013 verabschiedet.


Adresse für Rückfragen

Sektion Medien BAFU
Telefon: +41 58 462 90 00
Email: medien@bafu.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-50411.html