Die Hausarztmedizin soll weiter aufgewertet werden

Bern, 27.09.2013 - Die Hausärztinnen und Hausärzte erhalten schnell konkrete Verbesserungen und die medizinische Grundversorgung wird gestärkt. Dafür sorgen der Masterplan "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" sowie ein direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“. Weil damit ihre Anliegen erfüllt sind, haben die Initianten ihr Volksbegehren heute zurückgezogen. Über den Gegenentwurf stimmt das Volk im nächsten Jahr ab.

Die Trägerschaft des Masterplans "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" trat heute in Bern gemeinsam vor die Medien, um die gefundenen Lösungen für die Probleme der Hausärzteschaft sowie in der Grundversorgung zu präsentieren. Der Masterplan ist Mitte 2012 vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, der Schweizerischen Universitätskonferenz, dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, der FMH, dem Verband der Hausärzt/innen sowie dem Initiativkomitee lanciert worden. Er will mit verschiedenen Massnahmen, die schon abgeschlossen oder in Umsetzung sind, die Probleme der Hausärzteschaft und in der medizinischen Grundversorgung rasch angehen und lösen. Die Arbeiten brachten unterschiedliche Akteure zusammen und verliefen lösungsorientiert. Dieser partizipative Ansatz entspricht der nationalen Strategie Gesundheit2020 des Bundesrats.

Projekte in Bildung und Forschung

Massnahmen betreffend Bildung und Forschung: Im Medizinalberufegesetz sollen die medizinische Grundversorgung und die Hausarztmedizin gesetzlich verankert werden. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesvorschlag im Juli dem Parlament unterbreitet. Zudem werden die Institute für Hausarztmedizin an allen Medizinischen Fakultäten auf- und ausgebaut und damit Zentren für Lehre und Forschung in Hausarztmedizin geschaffen. Die Schweizerische Universitätskonferenz und das Staatssekretariat für Bildung Forschung und Innovation haben die Anschubfinanzierung zugesichert. In der ärztlichen Weiterbildung wurde der Weiterbildungsgang Allgemeine Innere Medizin angepasst und die Assistenzzeit von angehenden Hausärztinnen und -ärzten in den Hausarztpraxen sichergestellt (Praxisassistenz). Auch wurden die Arbeiten zur Aufwertung der Aus- und Weiterbildung der Medizinischen Praxisassistentinnen (MPA) als wichtige Partnerinnen im hausärztlichen Praxisalltag vorangetrieben.

Im Bereich Forschung erarbeitet die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften zusammen mit den fünf Instituten für Hausarztmedizin bis Ende dieses Jahres ein Konzept zur Versorgungsforschung in der Schweiz und setzt darin einen Schwerpunkt für die Hausarztmedizin. 

Bessere Abgeltung von Analysen im Praxislabor

Bei den Praxislabors sollen 33 „Schnellanalysen" besser abgegolten werden, die den häufig gestellten Fragen in der Hausarztpraxis dienen und von hoher diagnostischer Aussagekraft sind, so dass der Hausarzt sofort wegweisende diagnostische oder therapeutische Entscheidungen treffen kann. Die entsprechende Verordnung soll bis Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Der Mehrertrag zugunsten der Praxislabors beläuft sich auf rund 35 Millionen Franken. Damit wird nur ein Teil der Umsatzverluste aufgefangen, die den Hausärzten durch die Tarifrevision von 2009 entstanden sind. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung verlängert das EDI den Übergangszuschlag für Praxislabors und erhöht ihn um rund 35 Millionen Franken.

Revision des Tarmed

Beim Ärztetarif Tarmed sollen die Grundversorger mit 200 Millionen Franken im Rahmen einer Revision ebenfalls besser gestellt werden. Da sich die Tarifpartner auf keinen Vorschlag zur Ausgestaltung dieser Revision einigen konnten, wird der Bundesrat von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch machen und die Tarifstruktur anpassen. Dabei werden die jährlich 200 Millionen Franken zugunsten der Grundversorger innerhalb des Tarmed gegenfinanziert. Die Anhörung zur entsprechenden Verordnung des Bundesrats ist noch in diesem Jahr vorgesehen. Die Inkraftsetzung ist bis Mitte 2014 geplant.

Die FMH begrüsst eine Besserstellung der Haus- und Kinderärzte, kann sich aber mit einer linearen Umverteilung nicht einverstanden erklären und fordert eine Gegenfinanzierung der 200 Millionen nachdem die Gesamtrevision der Tarifstruktur auf einer sachgerechten, betriebswirtschaftlichen Basis bis Ende 2015 abgeschlossen ist.

Gegenentwurf

Ein weiteres Element zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung und zur Besserstellung der Hausarztmedizin bildet der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin". Er verankert auf Verfassungsebene eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität  und anerkennt und fördert die Hausarztmedizin als einen wesentlichen Bestandteil dieser Grundversorgung. Er nimmt die Anliegen der Hausärzteschaft auf, bevorzugt jedoch nicht einen einzelnen Beruf in der Verfassung. Die Gesetzesvorlage kommt im nächsten Jahr vor das Volk.

 


Adresse für Rückfragen

•Eidgenössisches Departement des Innern EDI: Nicole Lamon, Tel. 078 756 44 49
•Initiativkomitee «Ja zur Hausarztmedizin»: Peter Tschudi, Tel. 079 232 74 08
•Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren: Michael Jordi, 079 702 20 90
•Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH: Jürg Schlup, Tel. 031 359 11 50
•Schweizerische Universitätskonferenz SUK: Martina Weiss, Tel. 031 306 60 64



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