Regenwälder von Sarawak: Keine Strafuntersuchung gegen Banken

Bern, 24.09.2013 - Die Strafanzeigen von Nationalrat Carlo Sommaruga und des Bruno Manser Fonds (BMF) gegen vier Banken vom Januar 2013 wegen möglichen Geschäftsbeziehungen mit dem Regierungschef des malaysischen Bundesstaats Sarawak Abdul Taib und dessen Entourage, lösen keine Strafuntersuchung aus. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat nach entsprechenden Vorabklärungen die Nichtanhandnahme der Anzeigen verfügt.

Sommaruga und BMF stellten die Rolle von vier Banken in der Schweiz und deren strafrechtliche Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit Bestechungszahlungen für Holzschlagkonzessionen in Sarawak (Malaysia) in Frage. Sie stufen den im malaysischen Bundesstaat Sarawak vorherrschenden Taib-Clan als kriminelle Organisation ein und beantragten die Sperrung allfälliger Taib-Vermögen in der Schweiz.

Die Vorabklärungen der BA zeigten, dass lediglich eine der Banken zu zwei Personen der Taib-Familie eine Kundenbeziehung unterhalten hatte. Diese Konten wurden indessen bereits 1999 saldiert. Andere Anhaltspunkte für ein Organisationsverschulden im Sinne von Art. 102 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), die eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Banken hätten nach sich ziehen können, gibt es nicht. Aufgrund der fehlenden Bankbeziehungen zu Taib und dessen Entourage war auch die Frage einer allfälligen Unterstützung einer kriminellen Organisation nicht zu untersuchen. Die BA eröffnet deshalb keine Untersuchung und hat Nichtanhandnahmeverfügungen erlassen.

Davon nicht tangiert ist die Untersuchung mit vergleichbarem Sachverhalt rund um Musa Aman, Regierungschef des malaysischen Bundesstaats Sabah. Die seit August 2012 laufende Strafuntersuchung der BA gegen die UBS AG sowie gegen unbekannte Täterschaft wegen Geldwäscherei (Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m./und Art. 305bis StGB) wird fortgeführt.


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