Erfolgreiche Versuche mit Vote électronique in zwölf Kantonen

Bern, 22.09.2013 - Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 22. September 2013 haben zwölf Kantone Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt. Diese haben die Anforderungen des Bundes erfüllt und sind erfolgreich verlaufen.

Von den rund 158 500 Stimmberechtigten, die ihre Stimme via Internet hätten abgeben können, haben 22 586 ihre Stimme elektronisch eingelegt. In den zwölf Kantonen haben bis zu 58.45 % derjenigen Stimmberechtigten, welche zu Vote électronique zugelassenen waren und tatsächlich abgestimmt haben, vom neuen Stimmkanal profitiert. Die Tabelle im Anhang bietet eine Detailübersicht der Stimmbeteiligung mit Vote électronique nach Kanton sowie des zu den Versuchen zugelassenen Elektorats.

Wie bei den letzten Versuchen haben die Kantone Genf und Neuenburg neben ihren Auslandschweizerinnen und -schweizern auch Inlandschweizer Stimmberechtigte (71 250 im Kanton Genf bzw. 21 068 im Kanton Neuenburg) zu den Versuchen zugelassen. Die anderen zehn Kantone (Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St.Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau) beschränken sich auf Auslandschweizerinnen und
-schweizer.

Die rund 158 500 zugelassenen Stimmberechtigten entsprechen rund 3 % des gesamtschweizerischen Elektorats. Die in der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) festgelegte Limite, nach welcher nicht mehr als 10 % der eidgenössischen Stimmberechtigten in die Versuche einbezogen werden dürfen, wurde damit bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Vote électronique steht den eingeschriebenen Auslandschweizerinnen und -schweizern mit Wohnsitz in einem der durch den Bundesrat definierten Länder zur Verfügung[1]. Ungefähr 90 % der Auslandschweizerinnen und -schweizer haben den Wohnsitz in einem dieser Länder.
[1] Siehe Bundesblatt vom 25. Juni 2013: http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2013/4647.pdf


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