Der Bundesrat schlägt die Ablehnung der Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse" vor sowie Änderungen des KVG

Bern, 20.09.2013 - Der Bundesrat hat entschieden, die Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig hat er einen Entwurf für eine Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verabschiedet, die der Risikoselektion besser entgegenwirken soll. Damit wird der Bundesrat den Ergebnissen der Vernehmlassung gerecht. Er nimmt aber auch die von einer Mehrheit unterstützten Verbesserungsvorschläge auf.

Die Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" wurde im Mai 2012 eingereicht. Sie strebt einen fundamentalen Kurswechsel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an. Ihr Ziel ist es, für alle Versicherten eine öffentliche Krankenkasse zu schaffen. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Das aktuelle System, basierend auf dem Wettbewerbsprinzip, hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Um den Ergebnissen der Vernehmlassung Folge zu geben, verzichtet der Bundesrat auf einen Gegenvorschlag. Er ist sich jedoch bewusst, dass Verbesserungen notwendig sind und verabschiedet daher eine Botschaft zur Teilrevision KVG.

Das Vernehmlassungsverfahren über den Gegenvorschlag zur Volksinitiative hat ein überdurchschnittlich grosses Echo ausgelöst. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer forderte Massnahmen, um der Risikoselektion besser entgegenzuwirken, damit der Wettbewerb dort spielen kann, wo er den Versicherten nützt, nämlich bei der Qualität, der Leistung und der Kosteneindämmung. Der Vorschlag zur Einführung einer obligatorischen Rückversicherung für sehr hohe Kosten wurde in der Vernehmlassung deutlich abgelehnt und wird nicht weiterverfolgt.

Der Grundsatz des Risikoausgleichs soll gesetzlich verankert werden. Neben Alter und Geschlecht wird seit dem Jahr 2012 auch ein Spital- oder Pflegeheimaufenthalt von mehr als drei aufeinander folgenden Nächten für die Ermittlung eines erhöhten Krankheitsrisikos berücksichtigt. Der Bundesrat will nun die Kriterien, die auf ein erhöhtes Krankheitsrisiko hindeuten, noch erweitern und neue Morbiditätsindikatoren, wie beispielsweise pharmazeutische Informationen aus dem ambulanten Bereich, bestimmen und auf Verordnungsstufe festlegen.

Der Revisionsentwurf des KVG sieht auch die institutionelle Trennung der sozialen Krankenversicherung und der Zusatzversicherungen vor, um insbesondere auf finanzieller Ebene die Transparenz zu verbessern. Zusätzliche Barrieren zur Verhinderung des Informationsaustauschs über die Leistungen zwischen den beiden Bereichen sollen den Datenschutz verbessern und der Risikoselektion entgegenwirken. Gegenwärtig führen noch sechzehn Gesellschaften die soziale Krankenkasse und die Zusatzversicherungen innerhalb derselben Rechtseinheit.

Die mit der Revision des KVG verfolgten Ziele – Bekämpfung der Risikoselektion und eine grössere Transparenz im Krankenversicherungssystem – entsprechen den Zielen der Strategie Gesundheit2020, die der Bundesrat Anfang Jahr verabschiedet hat.


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