Bundesrat überweist Botschaft für zweite Gotthard-Röhre ohne Kapazitätserweiterung
Bern, 13.09.2013 - Der Bundesrat hat heute seine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet an das Parlament verabschiedet. Diese sieht am Gotthard den Bau einer zweiten Tunnelröhre ohne Kapazitätserweiterung vor. Mit der Gesetzesänderung wird sichergestellt, dass dem Verkehr auch nach der Sanierung des bestehenden Tunnels stets nur eine Fahrspur pro Richtung zur Verfügung stehen wird. Damit bleibt der Alpenschutz gewahrt. Auf die Einführung einer Tunnelgebühr wird verzichtet.
Um Funktionstüchtigkeit, Sicherheit und Verfügbarkeit des seit 1980 in Betrieb stehenden Gotthard-Strassentunnels zu wahren, muss der Tunnel in rund zehn Jahren umfassend saniert und erneuert werden. Nach eingehender Prüfung verschiedener Varianten hat sich der Bundesrat im Juni 2012 für den Neubau einer zweiten Tunnelröhre mit anschliessender Sanierung der bestehenden Röhre ohne Kapazitätserweiterung entschieden. Nach der Sanierung darf jeweils nur je eine Fahrspur pro Richtung für den Verkehr offen sein, die andere dient als Pannenstreifen. Diese Beschränkung wird gesetzlich verankert. Der Bundesrat schlägt in der heute verabschiedeten Botschaft an das Parlament konkret vor, das Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) mit einem neuen Artikel zu ergänzen. Damit wird klargestellt, dass auch ein temporärer Betrieb von mehr Fahrspuren - zum Beispiel in der Ferienzeit - verboten bleibt. Die Verfassungsmässigkeit (Alpenschutzartikel) bleibt somit gewahrt.
Der Bundesrat will darüber hinaus das nach der Brandkatastrophe von 2001 eingeführte Dosiersystem für Lastwagen gesetzlich verankern („Tropfenzähler"). Es sorgt dafür, dass nie zu viele Lastwagen gleichzeitig im Tunnel unterwegs sind und die Lastwagen untereinander einen Mindestabstand einhalten. Damit kann die Sicherheit erhöht werden. Die gesetzliche Verankerung schafft die Grundlage, um das Dosiersystem weiterzuführen.
Die Kantone haben sich in der Vernehmlassung mehrheitlich für die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels ausgesprochen. Bei den Parteien, Verbänden und Organisationen war eine knappe Mehrheit dafür. Mit dem Bau einer zweiten Röhre und der anschliessenden Sanierung des bestehenden Tunnels kann die strassenseitige Anbindung des Tessins gewährleistet werden. Die für die Schweiz und Europa wichtige Gotthard-Verbindung bleibt auch während der Sanierungszeit offen. Zudem kann die Sicherheit erhöht werden. Wenn beide Tunnelröhren in Betrieb sind, gibt es dort keinen Gegenverkehr mehr. Dadurch kann die Gefahr von Frontal- und Streifkollisionen gebannt werden.
Nach Abschluss der Arbeiten steht auf der Gotthardroute überdies ein redundantes System zur Verfügung. Das ist wichtig, um deren Funktionalität zu sichern. Heute führen Unfälle oder grosse Unterhaltsarbeiten meist zu einer temporären Schliessung des Strassentunnels. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Variante ermöglicht es späteren Generationen zudem, die alle 30 bis 40 Jahre nötigen Erhaltungsarbeiten ohne Vollsperrung des Gotthardtunnels durchzuführen. Der Bundesrat hält den Bau einer zweiten Röhre mit anschliessender Sanierung des bestehenden Tunnels daher auch aus finanziellen Gründen für die langfristig sinnvollste Lösung.
Auf eine Tunnelgebühr am Gotthard wird verzichtet. Dadurch kann eine Ungleichbehandlung der Anwohnerinnen und Anwohner verhindert und Ausweichverkehr vermieden werden. Der Bundesrat möchte, dass die Benutzung öffentlicher Strassen grundsätzlich gebührenfrei bleibt. Diese Auffassung wurde in der Vernehmlassung auch von der grossen Mehrheit der Parteien, Verbände und Organisationen geteilt.
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine referendumsfähige Vorlage. Falls es zum Referendum kommt, kann das Volk darüber befinden.
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