Das Bundesamt für Kultur schreibt die Projektmittel 2014 für das Kulturschaffen von Laien aus

Bern, 06.09.2013 - Das Bundesamt für Kultur BAK fördert Projekte im Bereich musikalische Bildung, Projekte von Organisationen kulturell tätiger Laien sowie kulturelle Anlässe und Projekte für ein breites Publikum. Dies geschieht im Sinne des Kulturförderungsgesetzes (KFG), welches dem kulturellen Schaffen von Laien eine grössere Bedeutung in der Kulturförderung des Bundes einräumt. Die Gesuchsunterlagen für das Jahr 2014 sind auf der Website des Bundesamtes für Kultur abrufbar. Die Gesuche müssen bis zum 31. Oktober 2013 eingereicht werden.

Das kulturelle Schaffen von Laien hat mit dem 2012 in Kraft getretenen Kulturförderungsgesetz (KFG) einen grösseren Stellenwert erhalten. Die Kulturförderung des Bundes zielt darauf ab, möglichst viele am Kulturleben teilhaben zu lassen. Das KFG sieht insbesondere die Förderung von Projekten in der musikalischen Bildung (Art. 12 KFG), die Projektförderung von Organisationen kulturell tätiger Laien (Art. 14 KFG) sowie die Förderung von kulturellen Projekten und Anlässen für ein breites Publikum (Art. 16 KFG) vor. Das Bundesamt für Kultur vergibt jährlich Finanzhilfen für Projekte in diesen Bereichen in der Höhe von rund 1 Million Franken.

Förderung der kulturellen Teilhabe
Das Bundesamt für Kultur kann Projekte der musikalischen Bildung fördern, welche Kinder und Jugendliche beim Erwerb und bei der Entwicklung ihrer musikalischen Kompetenzen im ausserschulischen Bereich unterstützen (Art. 12 KFG). Weiter können Finanzhilfen an Laienorganisationen für Vorhaben vergeben werden, die sich an den Zielen des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes orientieren, insbesondere im Bereich der Vermittlung und Weitergabe von lebendigen Traditionen an Jugendliche (Art. 14 KFG). Auch können kulturelle Anlässe und Projekte unterstützt werden, die ein breites Publikum für bestimmte Aspekte des Kulturschaffens interessieren wollen, namentlich Feste im Bereich der Laien- und Volkskultur oder gesamtschweizerische Aktionstage (Art. 16 KFG).

Call for Projects für 2014
Gesuche für entsprechende Projekte oder Anlässe für das Jahr 2014 können bis zum 31. Oktober 2013 beim Bundesamt für Kultur eingereicht werden. Die Gesuchsformulare und Wegleitungen stehen ab sofort auf www.bak.admin.ch unter der Rubrik „Aktuell" > „Aktuelle Ausschreibungen" bereit.


Adresse für Rückfragen

Stefan Koslowski, wissenschaftlicher Mitarbeiter Sektion Kultur und Gesellschaft
+041 31 322 68 16, stefan.koslowski@bak.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Kultur
http://www.bak.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-50164.html