Bundesrat gibt Konsultation zu einem Energielenkungssystem in Auftrag

Bern, 04.09.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung von einem Bericht zum Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem im Energiebereich Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, dazu eine Konsultation zu eröffnen. Der Bericht beantwortet offene Fragen rund um die Ausgestaltung der Übergangsphase und die Einführung eines Lenkungssystems. Er präsentiert zwei Varianten, wie ein erster Schritt in Richtung Lenkungssystem bzw. ein eigentliches Lenkungssystem aussehen könnte. Mit einem Lenkungssystem würden sich die Energie- und Klimaziele zu niedrigeren volkswirtschaftlichen Kosten erreichen lassen als mit Förder- und Regulierungsmassnahmen. Der Bericht soll nun den interessierten Kreisen zur Stellungnahme vorgelegt werden.

Der Bundesrat hat bereits früher entschieden, im Rahmen der Energiestrategie 2050 ab 2021 eine zweite Phase zu konzipieren, in welcher das Fördersystem schrittweise von einem Lenkungssystem abgelöst werden soll. Am 28. September 2012 hat der Bundesrat das EFD mit der Konkretisierung einer ökologischen Steuerreform als mögliche Ausgestaltung für dieses Lenkungssystem beauftragt. Der Grundlagenbericht, der unter anderem mit den zuständigen Ämtern im UVEK erarbeitet wurde, fasst die Ergebnisse dieser Arbeiten zusammen.

Varianten eines Lenkungssystems

Die beiden im Bericht präsentierten Varianten zeigen die Bandbreite möglicher Lenkungssysteme, von einem bescheidenen Aufbau einzelner Lenkungsabgaben bis hin zu einer ökologisch orientierten Steuerreform. Eine erste Variante baut auf den heute bestehenden Instrumenten auf. Die CO2-Abgabe bleibt auf Brennstoffe beschränkt. Auf Strom wird als Weiterentwicklung des heutigen Netzzuschlags eine Verbrauchsabgabe eingeführt. Die Abgaben werden in kleinen Schritten erhöht, die Abgabenbelastung bleibt insgesamt bescheiden, auf eine Treibstoffbesteuerung wird verzichtet. Infolgedessen fällt die Lenkungswirkung nicht ausreichend hoch aus, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen. Die bestehenden und geplanten Förder- und Regulierungsmassnahmen müssten deshalb zumindest zum Teil beibehalten werden, um die Zielerreichung sicher zu stellen. Die nicht für die Förderung verwendeten Mittel der Abgaben werden der Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt.

Bei der zweiten Variante wird die bestehende CO2-Abgabe auf Brennstoffen auch auf Treibstoffe ausgedehnt und wie in der ersten Variante wird eine Stromverbrauchsabgabe eingeführt. Die Abgabesätze liegen höher als in der ersten Variante. Die Verbrauchsabgabe auf Strom und die CO2-Abgabe können entweder zu einer umfassenden Energieabgabe zusammengelegt oder wie in der ersten Variante getrennt weitergeführt werden. Weil in der zweiten Variante die Abgabesätze höher sind als in der ersten Variante, können die Fördermassnahmen stetig reduziert werden. Die zweite Variante ist in einer ersten Phase als reine Lenkungsabgabe konzipiert, in welcher die Einnahmen an die privaten Haushalte und an die Unternehmen zurückverteilt werden. Bei steigenden Abgabesätzen können die Erträge zusätzlich zur Senkung bestehender Steuern und Abgaben verwendet werden.

Bei der ersten Variante wird die Zielerreichung weiterhin durch Förder- und regulatorische Massnahmen sichergestellt, während der Lenkungsanteil gering ist. Mittel- bis langfristig stellt deshalb die zweite Variante mit Steuer- und Abgabensenkungen die aus Effizienzsicht bessere Ausgestaltung eines endgültigen Lenkungssystems dar.

Ausgestaltung des Lenkungssystems

Bei der Erhebung der Energieabgabe steht unter anderem zur Diskussion, ob neben Strom und Brennstoffen auch Treibstoffe belastet werden sollen. Beim Strom stellt sich zusätzlich die Frage, inwiefern dieser differenziert nach der Produktionsart besteuert werden könnte, um erneuerbare Energien zu stärken.

Durch eine geeignete Verwendung der Erträge soll die Energieabgabe haushaltsneutral und möglichst fiskalquotenneutral sein, d.h. die öffentliche Hand soll nicht über mehr Mittel verfügen als ohne Energieabgabe. Die Steuerbelastung der Haushalte und der Unternehmen sollte demnach insgesamt nicht ansteigen. Gleichzeitig sollen die Einnahmen so verwendet werden, dass Haushalte mit tiefen Einkommen durch die Energieabgabe nicht stärker belastet werden als solche mit hohen Einkommen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wird vorgeschlagen, zumindest einen Teil der Einnahmen an die Haushalte und Unternehmen zurück zu verteilen. Diese Rückverteilung kann entweder analog zum heutigen System (über die Krankenkassen und gemäss der AHV-Lohnsumme) oder mittels Steuergutschriften geschehen. In der zweiten Variante können ab einer gewissen Höhe der Erträge der Energieabgabe auch Steuer- und Abgabensenkungen vorgesehen werden. Diese schneiden gemäss volkswirtschaftlichen Studien hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Wirtschaftswachstum günstiger ab als das heutige System der Rückverteilung bei der CO2-Abgabe.

Negative Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sollen verhindert werden. Zu diesem Zweck werden verschiedene Abfederungsmassnahmen für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen vorgeschlagen.

Weiteres Vorgehen

Das EFD führt bis Ende 2013 bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Kreisen eine erste schriftliche Konsultation durch. Es unterrichtet den Bundesrat im 1. Quartal 2014 über die Ergebnisse der Konsultation und schlägt Varianten für das weitere Vorgehen vor. Basierend auf einem Richtungsentscheid des Bundesrates zur Stossrichtung des Projekts wird anschliessend eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet. Dabei werden weitere detaillierte Abklärungen vorgenommen.


Adresse für Rückfragen

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Martin Baur, Leiter Bereich Ökonomische Analyse und Beratung, Eidg. Finanzverwaltung
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