Revidierte Empfehlungen der GAFI: Vernehmlassungsergebnisse und Folgearbeiten

Bern, 04.09.2013 - Der Bundesrat hat heute die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI) zur Kenntnis genommen. Das neue Gesetz strebt eine intensivere Bekämpfung der Geldwäscherei an. Der Bundesrat hat gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse die Stossrichtung der Folgearbeiten festgelegt und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende 2013 eine Botschaft an die Eidgenössischen Räte auszuarbeiten.

Die vom 27. Februar bis 1. Juli 2013 durchgeführte Vernehmlassung hat ergeben, dass die grosse Mehrheit der Teilnehmer die Umsetzungsvorlage begrüsst und sie angesichts der Entwicklung der internationalen Finanzkriminalität für notwendig erachtet. Sie ist der Meinung, dass die Vorlage die Glaubwürdigkeit, die Attraktivität und die Stabilität des Finanzplatzes stärkt. In der Vernehmlassung wurde jedoch auch eine praxisgerechtere Ausgestaltung einiger Massnahmen vorgeschlagen und gewünscht, dass das Regulierungsniveau der konkurrierenden Finanzplätze berücksichtigt wird.

Der Bundesrat nimmt eine ganze Reihe von technischen Änderungsvorschlägen aus der Vernehmlassung auf, behält jedoch grundsätzlich sein Konzept vom 27. Februar 2013 bei. In folgenden drei Punkten sieht Bundesrat hingegen eine Veränderung vor, um den Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden Rechnung zu tragen:

  • Inhaberaktien: In Ergänzung zu den am 27. Februar vorgeschlagenen Massnahmen, prüft der Bundesrat die Einführung einer alternativen Transparenzmassnahme im Fall der Hinterlegung von Inhaberaktien in dematerialisierter Form (d.h. in der Form einer elektronischen Registrierung) bei einem Dritten. Hingegen verzichtet er auf die Weiterverfolgung des Modells der Immobilisierung (d.h. physische Hinterlegung) der Aktien aufgrund der Tatsache, dass seine Einführung zum jetzigen Zeitpunkt in die Revision des Gesellschaftrechts vorgreifen würde.
  • Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei: Bei den direkten Steuern wird vorgeschlagen, das Einfügen einer Vortat zur Geldwäscherei im Strafgesetzbuch statt im Steuerstrafrecht zu prüfen. Dabei wird der Meinung einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden Rechnung getragen, dass die Umsetzung der Steuervortat nicht in die Revision des Steuerstrafrechts vorgreifen darf. Bei den indirekten Steuern wird hingegen am Vorschlag vom 27. Februar festgehalten.
  • Meldesystem bei Verdacht: Der Bundesrat bleibt bei seinem Hauptantrag, mit der aufgeschobenen Vermögenssperre eine Verbesserung der Wirksamkeit des Meldesystems bei Verdacht anzustreben. Bei der Meldepflicht übernimmt der Bundesrat dagegen Vorschläge aus der Vernehmlassung: Der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) wird für ihre Analysen eine Frist gesetzt, um den Aufwand der Finanzintermediäre bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu begrenzen. Zudem wird das Melderecht gewahrt und damit ein bewährtes System beibehalten.

In der Botschaft werden ferner die gesetzlichen Änderungen aufgenommen, mit welchen die revidierten Vorgaben der GAFI betreffend der Sperrung von Vermögenswerten im Besitz von Terroristen oder terroristischen Organisationen umgesetzt werden. Mit dieser Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) wird die bisherige Praxis lediglich in einem förmlichen Verfahren abgebildet, das für die Finanzintermediäre Rechtssicherheit schafft und die Umsetzung der entsprechenden GAFI-Empfehlung verbessert.


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