BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat einen Mindestzinssatz von 1.75%

Bern, 03.09.2013 - Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz ab 1. Januar 2014 von aktuell 1.5% auf 1.75% anzuheben.

Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, den Mindestzinssatz auf 2014 von heute 1.5% auf 1.75% zu erhöhen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1.25% bis zur Position der Gewerkschaften, die 2.25% verlangen. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Zu berücksichtigen ist jedoch ebenso, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann. Die Vorsorgeeinrichtungen haben auch die gesetzliche Pflicht, Wertschwankungsreserven zu bilden, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen. Dafür benötigen die Vorsorgeeinrichtungen ebenfalls Renditeanteile. Soweit nicht anderweitig finanziert, müssen sie auch die Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtung mit dem Vermögensertrag decken.

Die von der Mehrheit der BVG-Kommission favorisierte Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes ergibt aktuell einen Wert von 1.5%. Aufgrund der insgesamt besseren Situation an den Finanzmärkten hat sich dennoch eine knappe Mehrheit der Kommission für eine Anhebung des Satzes ausgesprochen.


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Präsident der Eidg. BVG-Kommission


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