Erneute Anklage gegen ‘Ndrangheta-Organisation in der Schweiz

Bern, 30.08.2013 - Die Bundesanwaltschaft (BA) reicht die Anklageschrift im Fall Quatur erneut beim Bundesstrafgericht in Bellinzona ein, nachdem die vom Gericht verlangten Massnahmen durchgeführt wurden. 13 Personen müssen sich vor Gericht verantworten. Darunter der Chef der fraglichen kriminellen Organisation, der aus Mesoraca (I) stammt und das schweizerische Bürgerrecht erwarb, sowie italienische Staatsangehörige, die grösstenteils in der Schweiz ansässig sind.

Ausgehend von einer autonom in der Schweiz operierenden Organisation von ‘ndranghetistischer Prägung, die gleichzeitig enge und stetige Beziehungen zu italienischen kriminellen Organisationen unterhielt, hatte die BA bereits im Herbst 2011 Anklage erhoben. Der Fall ist gemeinhin unter dem Namen „Quatur" öffentlich bekannt. Am 28. Februar 2012 hat das Bundestrafgericht jedoch die Anklageschrift zurückgewiesen und weitere Massnahmen in Bezug auf die Gewährung des rechtlichen Gehörs verlangt.

Die BA hat die Untersuchung am 13. April 2012 wieder aufgenommen und hat seither zahlreiche Befragungen von Personen - zum Teil auch rechthilfeweise in Italien - sowie die Schlusseinvernahmen durchgeführt. Das Resultat der vorgenommenen Beweisergänzungen bestätigt die in der ursprünglichen Anklageschrift erhobenen Vorwürfe gegen die 13 beschuldigten Personen (vgl. Medienmitteilung der BA vom 21.10.2011).

Die BA klagt nun die 13 Personen erneut an wegen Beteiligung an bzw. Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter des Schweizerischen Strafgesetzbuches; StGB), qualifizierter Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 lit. a, b und c StGB), qualifizierter Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (Art. 19 Ziff. 1 und 2 Betäubungsmittelgesetz, BetmG), qualifizierter Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (Art. 33 Ziff. 1 und 2 Kriegsmaterialgesetz; KMG) sowie weiterer Delikte.

Im gleichen Verfahrenskomplex wurden bereits im Laufe der Jahre 2011 und 2012 Verfahren bezüglich vier Personen mittels Strafbefehl und im abgekürzten Verfahren erledigt. Zwei Schweizer und zwei Italiener wurden wegen qualifizierter BetmG-Widerhandlung, Geldwäscherei, Urkundenfälschung und qualifizierter KMG-Widerhandlung verurteilt. Die Strafen bewegen sich zwischen Geldstrafen bis zu bedingten Haftstrafen von zwei Jahren.

Für die 13 beschuldigten Personen gilt bis zur gerichtlichen Beurteilung die Unschuldsvermutung. Mit Einreichung der Anklageschrift ist für die Information der Medien das Bundesstrafgericht in Bellinzona zuständig.


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