Transport von Sportfans im öffentlichen Verkehr soll sicherer werden

Bern, 28.08.2013 - Sport-Fangruppen sollen künftig verpflichtet werden können, anstelle des fahrplanmässigen öffentlichen Verkehrs Extrazüge oder -busse zu benutzen. Für allfällige Schäden, welche die Fans bei diesen Transporten verursachen, sollen unter gewissen Voraussetzungen die Sportklubs haften. Der Bundesrat will mit diesen Änderungen den Transport der Fans im öffentlichen Verkehr sicherer machen. Er hat die Vorlage heute ans Parlament überwiesen.

Das Verhalten von Fangruppen beim Transport zu Sportveranstaltungen stellt den öffentlichen Verkehr vor grosse Herausforderungen. Gewaltbereite Fans verursachen immer wieder Sachschäden an Zügen und Bussen, stören den Betrieb des öffentlichen Verkehrs und gefährden die Sicherheit anderer Reisender. Die Transportunternehmen bemühen sich heute, die Fans von den anderen Passagieren zu trennen und in Extrazügen zu befördern. Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Transportpflicht konnten sie solche Fangruppen bisher aber nicht aus Zügen oder Bussen des fahrplanmässigen Verkehrs aussperren. Zudem fehlen Mittel, um Beschädigungen von Rollmaterial zu verhindern. Die negativen Begleiterscheinungen von Fantransporten können so nicht vollständig eingedämmt werden.

Die geplanten Neuerungen sollen die Grundlagen schaffen, um  die Sicherheit bei Fantransporten zu verbessern. Der Bundesrat will dazu einen neuen Artikel in das Personenbeförderungsgesetz einfügen. Bahn- und Busbetriebe sollen demnach künftig für Passagiere, die als Fans zu Sportveranstaltungen reisen wollen, die Beförderung auf fahrplanmässigen Kursen einschränken oder verweigern können. Als Ersatz können sie den Fans den Transport in Charter- oder Extrazügen oder Extrabussen anbieten. Nach dem Willen des Bundesrates sollen überdies unter gewissen Voraussetzungen die Sportklubs für Schäden an Personen und Sachen haften, welche ihre Fans bei Transporten im öffentlichen Verkehr verursachen.

Die Lockerung der Transportpflicht für Transportunternehmen wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich gutgeheissen, die Umsetzbarkeit allerdings teilweise kritisch beurteilt. Der Bundesrat ist indes überzeugt, dass die Vorlage zusammen mit dem interkantonalen Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen für den öffentlichen Verkehr die gewünschte Wirkung entfalten wird. Das Konkordat enthält weitergehende Regelungen, wie etwa eine Bewilligungspflicht für Risikospiele.


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