Änderungen bei der Sitzverteilung auf die Kantone für die Nationalratswahlen 2015

Bern, 28.08.2013 - Bei den Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 wird in den Kantonen Zürich, Aargau und Wallis je ein Sitz mehr zu besetzen sein als bisher. Die Kantone Bern, Solothurn und Neuenburg werden je einen Sitz weniger zur Verfügung haben.

Am 28. August 2013 hat der Bundesrat - gleichzeitig mit der Erwahrung der Zahlen der ständigen Wohnbevölkerung von Ende 2012 - auch die neue Verordnung über die Sitzverteilung bei der Gesamterneuerungswahl des Nationalrates 2015 verabschiedet. Aufgrund der kantonalen Bevölkerungszahlen werden bei den kommenden Nationalratswahlen die Kantone Zürich, Aargau und Wallis auf Kosten der Kantone Bern, Solothurn und Neuenburg je einen Sitz gewinnen.

Aufgrund der Bundesverfassung werden die 200 Nationalratssitze alle vier Jahre vom Volk in direkter Wahl im Verhältniswahlverfahren besetzt, wobei die Kantone die Wahlkreise sind (Art. 149 BV). Die Nationalratssitze werden auf die Kantone im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl verteilt, wobei jedoch jeder Kanton Anspruch auf mindestens einen Sitz hat. Das Verfahren zur Sitzverteilung ist von Artikel 17 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) lückenlos vorgezeichnet.

Künftig werden die Nationalratssitze für jede Legislatur den Kantonen neu verteilt
Bis einschliesslich der Wahlen 2011 wurden die Nationalratssitze jeweils für mehrere Legislaturen auf die Kantone verteilt, und zwar aufgrund der Ergebnisse der letzten Volkszählung, die alle zehn Jahre in den Jahren mit Endzahl 0 mit Fragebogen bei der Bevölkerung vorgenommen wurde.

2010 wurde die eidgenössische Volkszählung modernisiert. Die neue Volkszählung fusst auf Registererhebungen, die vorhandene Verwaltungsdaten auswerten. Dafür nutzt das Bundesamt für Statistik (BFS) die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister, die Zivilstandsregister sowie die Bundespersonenregister im Ausländerbereich. Auf der Grundlage dieser Daten ermittelt das BFS jährlich die Anzahl Personen der ständigen Wohnbevölkerung.

Künftig sind daher die Sitze alle vier Jahre neu auf die Kantone zu verteilen, und zwar aufgrund der Ergebnisse der Registerzählung des ersten auf die letzten Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates folgenden Kalenderjahres. Massgebend ist die "ständige Wohnbevölkerung" (Art. 6a Verordnung über die politischen Rechte, VPR).


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