Bundesrat genehmigt Totalrevision der Chemikalienkontrollverordnung

Bern, 21.08.2013 - Der Bundesrat hat am 21. August 2013 die Totalrevision der Verordnung über die Kontrolle von Chemikalien mit ziviler und militärischer Verwendungsmöglichkeit (Chemikalienkontrollverordnung) verabschiedet. Die Verordnung wurde aktuellen Gegebenheiten angepasst und vereinfacht die praktische Umsetzung für Behörden und Industrie. Sie tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.

Die Chemikalienkontrollverordnung basiert auf dem Güterkontrollgesetz und vollzieht die Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen des Chemiewaffenübereinkommens. Dieses ist ein völkerrechtlich verbindlicher Abrüstungs- und Nonproliferationsvertrag, der 1997 in Kraft trat und unter anderem die Kontrolle von Chemikalien mit militärischem Verwendungszweck regelt. Das Übereinkommen hat zum Ziel, weltweit alle chemischen Waffen und deren Produktionseinrichtungen zu vernichten. Zudem soll es die Proliferation chemischer Waffen verhindern, ohne den wirtschaftlichen und technischen Fortschritt der Vertragsstaaten im zivilen Bereich zu behindern.

Im Chemiewaffenübereinkommen werden anhand dreier Listen die proliferationsrelevanten Chemikalien durch Meldungen und Inspektionen geprüft. Das Liste-1-Regime wurde in der Verordnung revidiert. Für unvermeidliche Nebenprodukte von Chemikalien der Liste 1 wurde neu eine Regel eingeführt, die besagt, dass eine Konzentration von weniger als
0,5 Gewichtsprozenten als Null gilt. Weiter wurde ein Beschluss der Staatenkonferenz zur Handhabung von Liste-1-Zwischenprodukten umgesetzt. Der Bundesrat kann zudem neu und wie bereits im Übereinkommen vorgesehen mehreren Betrieben eine Bewilligung für die Arbeit mit Liste-1 Chemikalien erteilen. Ferner wurde die Bewilligungspflicht für Muster von Chemikalien auf Liste 2 und 3 aufgehoben, da sich die bisherige Praxis als nicht praktikabel erwies und ein Missbrauch für Proliferationszwecke in den erlaubten Mengen als sehr gering zu beurteilen ist.

Abgesehen von inhaltlichen Anpassungen wurde auch die Struktur der Verordnung grundlegend überarbeitet. Die neue Aufteilung in die Kapitel Bewilligungs-, Melde- und Inspektionspflichten stellt die Verpflichtungen der Industrie im Rahmen der Chemiewaffenkonvention klarer dar.

Die Verordnungsänderung beruht auf neuen Erkenntnissen und Entscheidungen der für das Chemiewaffenübereinkommen zuständigen Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), Erfahrung der Schweiz mit dem Bewilligungs- und Meldeverfahren sowie mit den

Inspektionen, welche von der OPCW in relevanten Industrieanlagen regelmässig durchgeführt werden. Ziel der Änderung ist es, die praktische Umsetzung der Konvention sowohl für die Industrie als auch für die Behörden zu erleichtern und die Verordnung dem heutigen Stand der Wissenschaft anzupassen.


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Rolf Stalder,
Chef Ressort Exportkontrollpolitik,
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