Vorinvestition für Porta Alpina vom Bund bewilligt

Bern, 05.05.2006 - Der Kanton Graubünden hat vom Bund die Baubewilligung für die Vorinvestition für das Projekt Porta Alpina Sedrun erhalten. Die sogenannte Plangenehmigungsverfügung ist an eine Reihe von Auflagen gebunden, die der Kanton in der nächsten Projektphase erfüllen muss.

Die Vision Porta Alpina Sedrun (PAS) sieht vor, die im Gotthard-Basistunnel geplante Multifunktionsstelle Sedrun als Haltestelle zu nutzen. Von dort aus sollen Passagiere über Stollen und eine Liftanlage die 800 Meter höher gelegene Ortschaft Sedrun und das Gotthardgebiet erreichen können. Die Kosten für das Vorhaben werden auf 50 Millionen Franken beziffert, von denen der Kanton Graubünden 20 Millionen übernimmt.

Bundesrat und Eidgenössische Räte haben im Jahr 2005 einen Beitrag von 7,5 Millionen Franken an die auf 15 Millionen Franken geschätzte Vorinvestition für die PAS bewilligt. Damit sollen während der gegenwärtig laufenden Ausbrucharbeiten im Gotthard-Basistunnel die notwendigen Vorarbeiten geleistet werden, damit später die Haltestelle gebaut werden kann.

Die Vorinvestition sieht namentlich vor, die beiden Nothaltestellen Nord und Süd der Multifunktionsstelle Sedrun um je zwei Wartehallen (für jeweils 240 Personen) zu ergänzen. Auch müssen die bereits vorgesehenen Perrons von 2,44 auf 4,00 Meter Breite ausgebaut werden, was einen zusätzlichen Ausbruch im Bahntunnel erfordert.

Am 15. September 2005 reichte der Kanton Graubünden dem BAV als verfahrensleitender Behörde das Gesuch für die PAS-Vorinvestition ein. Das BAV leitete darauf ein vereinfachtes eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren ein. Mit Verfügung vom 2. Mai erteilte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), vertreten durch das Bundesamt für Verkehr (BAV), dem Kanton nun die Plangenehmigung mit Auflagen.

Diese Auflagen betreffen unter anderem verschiedene Sicherheitsnachweise. Im Weiteren wurde festgelegt, dass der Bau der Vorinvestition die Realisierung des Gotthard-Basistunnels nicht verzögern darf. Auch wurde der Kanton verpflichtet, raschestmöglich mit dem noch zu bestimmenden Betreiber der PAS ein detailliertes Betriebskonzept auszuarbeiten. Vor dem Beginn der Bauarbeiten müssen zudem verschiedene Vereinbarungen zwischen dem Kanton Graubünden, dem Bund, der AlpTransit Gotthard AG und dem mit dem Bau beauftragten Konsortium abgeschlossen werden.

Genehmigt wurde vom UVEK das vom Kanton Graubünden eingereichte sogenannte Auflageprojekt 1. Die für den Betrieb der PAS noch offenen Fragen sowie die nötigen Sicherheitsnachweise werden in der nächsten Phase, dem Auflageprojekt 2, zu klären sein. Der Bund seinerseits hat noch keinen Entscheid über die Finanzierung des Vollausbaus der PAS gefällt.


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