Abstimmung vom 22. September 2013: Ja zum revidierten Epidemiengesetz

Bern, 13.08.2013 - Bundesrat Alain Berset hat im Namen des Bundesrates das Epidemiengesetz zur Annahme empfohlen. Mit dem revidierten Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Epidemiengesetz) kann die Schweizer Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden. Bund und Kantone können sich auf Krisensituationen effizienter vorbereiten und diese effektiver bewältigen, Epidemien wirksamer bekämpfen und gezielter gegen die zunehmenden Antibiotikaresistenzen und Spitalinfektionen vorgehen. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren unterstützt das Gesetz, wie ihr Präsident, Regierungsrat Carlo Conti, ausführte. Die Abstimmung über das Epidemiengesetz findet am 22. September statt.

Mit dem geltenden Epidemiengesetz von 1970 kann die Schweizer Bevölkerung nicht mehr ausreichend vor Epidemien und neuen Bedrohungen wie etwa der gefährlichen Lungenkrankheit SARS geschützt werden. Deshalb haben Bundesrat und Parlament das Epidemiengesetz überarbeitet, was auch einem Wunsch der Kantone entspricht. Das neue Gesetz ermöglicht es Bund und Kantonen, rascher und gezielter vorzugehen, um übertragbare Krankheiten erkennen, verhüten, überwachen und bekämpfen zu können.

Vor neuen Bedrohungen schützen

Daneben sieht das neue Gesetz vor, Programme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor ansteckenden Krankheiten zu erarbeiten und umzusetzen. Mit solchen Programmen lassen sich beispielsweise Neuansteckungen mit HIV/Aids oder Erkrankungen durch Krankenhauskeime verringern. Ansteckungen in Spitälern führen in der Schweiz jedes Jahr zu schätzungsweise 2000 Todesfällen und Kosten von 240 Millionen Franken. Auch die zunehmenden Resistenzen gegen Antibiotika können dank den neuen Gesetzesbestimmungen gezielt überwacht und bekämpft werden. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Medikamente weiterhin gegen schwere Infektionskrankheiten wie Lungen- oder Hirnhautentzündungen wirken.

Bewährte Impfpraxis beibehalten

Impfungen bieten erwiesenermassen den besten Schutz vor Ansteckungen mit gefährlichen Krankheiten wie Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Starrkrampf (Tetanus). Dank dem Schweizer Impfprogramm konnten Krankheiten wie die Kinderlähmung (Polio) in unserem Land eliminiert werden. Die bewährte Impfpraxis, die auf Freiwilligkeit beruht, wird unverändert weitergeführt. In absoluten Krisensituationen soll es Bund und Kantonen auch in Zukunft möglich sein, ein Impfobligatorium auszusprechen. Das revidierte Gesetz schränkt den Anwendungsbereich jedoch stark ein: Es darf nur noch für einzelne, speziell betroffene Personengruppen ein befristetes Obligatorium verfügt werden. Es könnte zum Beispiel für das Personal auf der Neugeborenenabteilung eines Spitals gelten, um die Gesundheit von Müttern und Säuglingen zu schützen. Wenn sich eine Pflegefachperson nicht impfen lassen will, wird sie vorübergehend auf einer anderen Abteilung eingesetzt. Eine solche Ausnahmesituation hat es bis heute allerdings noch nie gegeben. Auch mit dem neuen Gesetz darf weiterhin niemand gegen seinen Willen geimpft werden.

Das revidierte Gesetz regelt auch die Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation WHO und unseren Nachbarländern, insbesondere in Krisensituationen. Die WHO kann lediglich Empfehlungen abgeben, die Souveränität der Schweiz wird dadurch nicht eingeschränkt.

Informieren, um die Selbstverantwortung zu stärken

Bundesrat und Parlament wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen altersgerecht aufbereitete Informationen erhalten, damit sie sich selber vor gesundheitlichen Gefahren schützen können. Deshalb sollen sie gezielt über Infektionskrankheiten wie Masern oder Hirnhautentzündungen sowie über sexuell übertragbare Krankheiten wie HIV/Aids informiert werden. Die Schulhoheit bleibt bei den Kantonen. Sie bestimmen wie bis anhin über die Lehrpläne. Die Gestaltung des Unterrichts bleibt Sache der Lehrerinnen und Lehrer.
Das neue Epidemiengesetz enthält erstmals auch Bestimmungen zum Datenschutz. Der Umgang mit Daten, die Bund und Kantone im Zusammenhang mit ansteckenden Krankheiten erheben, wird streng geregelt.

Das Parlament hatte die Revision des Epidemiengesetzes am 28. September 2012 mit grosser Mehrheit beschlossen. Die Vorlage kommt zur Abstimmung, weil gegen die Gesetzesänderung das Referendum ergriffen wurde. Bei einem Ja tritt das revidierte Gesetz voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft, da vorgängig auf kantonaler Stufe gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden müssen.


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