Modellflug sicher betreiben

Bern, 26.07.2013 - Modellfliegen ist heute eine Freizeitbeschäftigung geworden, die auch ohne grossen zeitlichen und finanziellen Aufwand betrieben werden kann. Entsprechend gibt es aber auch mehr Personen, die ohne besondere Kenntnisse Flugzeugmodelle oder Drohnen betreiben. Dabei müssen einige Grundsätze unbedingt beachtet werden.

Modellfliegen ist eine faszinierende Freizeitbeschäftigung, die Jung und Alt gleichermassen ansprechen kann. In der Schweiz sind rund 8000 Modellpiloten im Schweizerischen Modellflugverband SMV organisiert , die ihre Tätigkeit in über 160 Vereinen ausüben. Daneben gibt es aber auch zahlreiche Modellflieger, welche ihr Hobby ausserhalb des Verbandes betreiben. In letzter Zeit werden immer mehr ferngesteuerte Kleindrohnen angeboten, die auch ohne fliegerischen Kenntnisse gesteuert werden können. Den Käufern solcher Modelle sind die rechtlichen Vorschriften, die für den Betrieb von Modellen gelten, oft nicht bekannt.

Das BAZL hat Kenntnis erhalten, dass es in letzter Zeit zu einigen Annäherungen zwischen Modellen und manntragenden Flugzeugen gekommen ist. Diese Begegnungen fanden zum Teil in der Nähe von Flugplätzen statt. Andere Meldungen betrafen Drohnen, die ausserhalb des Sichtfelds des Modellpiloten über eine Kamera gesteuert werden. Solche Modelle können vor allem für tieffliegende Helikopter, die sich in einem Arbeitseinsatz befinden,  zu einer Gefahr werden.

Für den Betrieb von Modellflugzeugen gelten in der Schweiz nur wenige, aber klar definierte rechtliche Bedingungen. Wenn ein Modell die Gewichtslimite von 30 Kilogramm übersteigt, muss es vom BAZL zugelassen  werden. Modellflugzeuge und Drohnen dürfen nur im Sichtbereich des Piloten geflogen werden. Wer ein Modell über Kameras oder GPS ausserhalb seiner Sichtweite fliegen will, benötigt ebenfalls eine Bewilligung des BAZL.  In einem Radius von fünf Kilometern rund um einen Militär-oder Zivilflugplatz dürfen Modelle nur mit einer Sonderbewilligung geflogen werden. In den Kontrollzonen der grösseren Flugplätze gilt zudem eine Höhenbeschränkung von 150 Metern. Schliesslich muss jeder Modellflieger eine gültige Haftpflichtversicherung haben.

Das BAZL will den Modellflug nicht unnötig mit neuen Regeln belasten. Es weist aber darauf hin, dass die Nichtbeachtung der oben erwähnten Grundsätze nicht nur Sach- und Personenschäden, sondern auch versicherungstechnische Probleme zur Folge haben kann. Um diese Freizeitbeschäftigung sachkundig ausführen zu können, empfiehlt es allen Modellflugzeugpiloten, Mitglied des SMV zu werden. Zudem muss jedem Modellflieger bewusst sein, dass er für den sicheren Betrieb seines Fluggerätes selbst verantwortlich ist. Das BAZL wird in Zusammenarbeit mit dem Modellflugverband die Aufklärungstätigkeit zu diesem Thema noch verstärken.


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