Quellensteuerabkommen gut gestartet: Schweiz überweist erste Tranche an Grossbritannien und Österreich

Bern, 25.07.2013 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Überweisung einer ersten Tranche aus der Nachbesteuerung von Vermögen an die britische und die österreichische Steuerbehörde veranlasst und die ersten Meldungen über die Offenlegungen von Vermögen übermittelt. Dabei wurden umgerechnet rund 900 Millionen Franken an Steuergeldern überwiesen und Vermögenswerte von umgerechnet rund 12 Milliarden Franken offengelegt. Damit kommt die Schweiz einer Verpflichtung nach, die in den bilateralen Quellensteuerabkommen mit den beiden Ländern festgehalten ist. Es handelt sich dabei um eine erste Tranche, weitere Überweisungen und Übermittlungen werden in den nächsten Monaten folgen. Mit dieser Massnahme werden die in der Schweiz liegenden Vermögen von in Grossbritannien und Österreich ansässigen Bankkunden steuerlich regularisiert.

Die erste Überweisung an Grossbritannien beträgt 258,3 Millionen Pfund (umgerechnet 372 Millionen Franken) und jene an Österreich 416,7 Millionen Euro (515 Millionen Franken). Alternativ zur Zahlung können britische und österreichische Steuerpflichtige mit Bankkonto oder Wertschriftendepots in der Schweiz ihre Kontodaten gegenüber der britischen oder österreichischen Steuerbehörde auch offenlegen. Die ESTV hat 14'789 Meldungen über die Offenlegung von Vermögen in der Höhe 4,5 Milliarden Pfund (6,4 Milliarden Franken) an Grossbritannien und 13'592 Meldungen von Vermögen in der Höhe von 4,4 Milliarden Euro (5,4 Milliarden Franken) an Österreich  erfasst. Damit hat die Regularisierung so genannter Altvermögen begonnen und wird dem Abkommen entsprechend umgesetzt. Weitergeleitet wird ab 2014 zudem die Quellensteuer auf Kapitalerträgen auf Bankkonten oder Wertschriftendepots, die nach dem Inkrafttreten der Abkommen erzielt werden.

Quellensteuerabkommen als effiziente Lösung

Diese ersten Ergebnisse zeigen, dass mit den Quellensteuerabkommen das Ziel eines steuerlich sauberen Finanzplatzes erreicht werden kann. Dies bildet einen Pfeiler der Finanzmarktstrategie des Bundesrates. Bei der Umsetzung der Abkommen tauchten keine nennenswerten Probleme auf. Verhandlungen zu ähnlichen Abkommen sind zurzeit mit Italien und Griechenland im Gang.

Quellensteuerabkommen und ihre Funktionsweise
Durch die Quellensteuerabkommen wird die Erfüllung der Steuerpflicht ausländischer Bankkunden sicher gestellt. Deren Privatsphäre kann durch einen Quellensteuerabzug gewahrt werden. Zur Regularisierung unversteuerter Vermögen haben die Betroffenen die Wahl zwischen dem Quellensteuerabzug und der Offenlegung bestimmter Informationen ihrer Konten oder Depots. Im Fall der Steuer erheben die Zahlstellen einmalig eine Steuer zur Regularisierung des Vermögens und ab Inkrafttreten der Abkommen eine abgeltende Quellensteuer auf Kapitaleinkünften. Entscheiden sich die Betroffenen für eine Meldung, übermitteln die Zahlstellen die entsprechenden Informationen der ESTV, welche diese wiederum der Steuerbehörde im betreffenden Partnerstaat weiterleitet. Nach Massgabe der jeweiligen Abkommen werden auch anfallende Erbschaften besteuert.
Die Schweiz hat mit Grossbritannien und Österreich Quellensteuerabkommen abgeschlossen, die seit 1. Januar 2013 in Kraft stehen. Zwischen Ende Juli 2013 und Juni 2014 leitet die ESTV monatlich die Beträge aus der Regularisierung des Vermögens und die erfolgten Meldungen an die Steuerbehörde der Partnerstaaten weiter. Die Beträge aus der Quellensteuer auf Kapitaleinkünften wird die ESTV erstmals Ende März 2014 weiterleiten.


Adresse für Rückfragen

Beat Furrer, Leiter Kommunikation/Eidg. Steuerverwaltung, +41 31 324 91 29, beat.furrer@estv.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-49751.html