Bundesrat hält an Verfahren zur Vermeidung der interkantonalen Doppelbesteuerung fest

Bern, 03.07.2013 - Der Bundesrat sieht keine Möglichkeit, die Verfahren zur Vermeidung interkantonaler Doppelbesteuerung zu vereinfachen. Änderungen würden in das föderalistische Steuersystem und die kantonale Steuerautonomie eingreifen, schreibt der Bundesrat in einem Bericht zur Erfüllung eines entsprechenden Postulats.

Der heute verabschiedete Bericht geht insbesondere der Frage nach, ob die Veranlagung natürlicher Personen künftig nur noch im Wohnsitzkanton vorgenommen werden kann, ob die Schuldzinsen bei der Steuerberechnung anders berücksichtigt werden sollen und ob künftig bei der Ermittlung der Gewinnungskosten und der Sozialabzüge die Bestimmungen des Wohnsitzkantons als massgeblich erklärt werden können. Nach Ansicht des Bundesrates ist zur Vereinfachung der Verfahren keiner dieser Wege gangbar. Insbesondere würde die materielle Harmonisierung der Sozialabzüge einen massiven Eingriff in das föderalistische Steuersystem bedeuten. Wenn die Veranlagungsverfahren einzig im Wohnsitzkanton (Hauptsteuerdomizil) durchgeführt werden, würden sie komplexer und nicht die erwünschte Vereinfachung bringen. Der Bundesrat beauftragt jedoch das EJPD in Zusammenarbeit mit dem EFD zu prüfen, ob bei Doppelbesteuerungsbeschwerden im Sinne einer Ausnahme nicht alle kantonalen Instanzen angerufen werden müssen.

Im Postulat (11.3624) hatte Nationalrätin Viola Amherd den Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Vermeidung der interkantonalen Doppelbesteuerung bürgerfreundlicher umgesetzt werden kann. Die Verfahren seien zu komplex und würden zu wenig Rechtssicherheit bieten.

Interkantonale Doppelbesteuerung und ihre Vermeidung

Die Vermeidung der interkantonalen Doppelbesteuerung ist grundsätzlich eine Aufgabe der Kantone. Die Steuerhoheit der Kantone bewirkt aber, dass Steuerpflichtige mit Beziehungen zu mehreren Kantonen einer doppelten Besteuerung unterliegen können. Gemäss der Bundesverfassung (Artikel 127) trifft der Bund die erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung dieser Doppelbesteuerung. Das Bundesgericht hat eine Reihe von Normen entwickelt, welche der Vermeidung der Doppelbesteuerung dienen und es hat dabei die kantonale Autonomie im Steuerrecht so weit wie möglich gewahrt.


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