Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag ist sachgerecht

Bern, 03.07.2013 - Der Bundesrat erachtet die ersatzlose Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag als sachgerecht. Dies hat er am Mittwoch in seiner Stellungnahme zu einem Entwurf der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) festgehalten. Die heute praktisch bedeutungslosen Bestimmungen wurden im Wirtschaftsleben seit Längerem durch das Konsumgüterleasing und andere Konsumkreditverträge abgelöst.

Aufgrund einer Parlamentarischen Initiative schlägt die RK-S vor, den Vorauszahlungsvertrag aus dem Obligationenrecht (OR) zu streichen. Der Bundesrat erachtet diesen Schritt aus heutiger Sicht als nachvollziehbar. Der Vorauszahlungsvertrag wird in der Praxis nicht mehr angewendet und ist durch neuere Finanzierungsinstrumente wie das Konsumgüterleasing und andere Konsumkreditverträge abgelöst worden. Ganz allgemein geht der Trend heute mehr in Richtung der nachträglichen Abzahlung.

Auch unter dem Blickwinkel des Konsumentenschutzes ist die Aufhebung des Vorauszahlungsvertrags unproblematisch. Zum einen bestehen keine Anzeichen für neue Missstände und zum anderen wäre unerwünschten Entwicklungen ohnehin mit einer zielgerichteten neuen Regelung zu begegnen. Eine effektive Schlechterstellung der Konsumentinnen und Konsumenten ist also nicht zu erwarten.


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