Tierversuchsstatistik 2012: nochmals eine deutliche Abnahme der Tierzahlen

Bern, 27.06.2013 - Im Jahr 2012 ist die Zahl der in Tierversuchen verwendeten Tiere gegenüber 2011 um 8,4 % auf 606‘434 gesunken (-55‘694). Die schwerbelastenden Versuche mit Schweregrad 3 haben um 15% abgenommen und machen 2012 noch 1,9 % aller Tierversuche aus. Für Versuche im Bereich von Kosmetika oder Kosmetikabestandteilen wurden keine Tiere verwendet.

Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung (TschG) ist weltweit eine der fortschrittlichsten. Auch die Tierversuche sind geregelt (Art. 17 - 20, TschG). Für sämtliche Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken ist bei den kantonalen Behörden ein Gesuch einzureichen. Darin müssen die Forschenden begründen und belegen, dass die Vorteile, welche die Gesellschaft aus den Tierversuchen zieht, die Nachteile durch das Leiden der Tiere während des Versuchs überwiegen (Güterabwägung). Sie müssen zudem aufzeigen, dass zum beantragten Tierversuch keine Alternativmethoden bekannt sind. Die Gesuche werden von einer kantonalen Tierversuchskommission beurteilt, die aus Spezialisten und Tierschützern besteht. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) übt die Oberaufsicht aus und hat ein Beschwerderecht gegen die kantonalen Bewilligungen (Art. 25 und 40, TSchG).

Im Berichtsjahr wurden 947 neue  kantonale Tierversuchsbewilligungen erteilt (- 6,7%), wovon 60 % mit Auflagen.  Zusammen mit den Bewilligungen aus den Vorjahren waren insgesamt 3616 gültig.  Acht Gesuche lehnte die kantonale Bewilligungsbehörde ab. Das BVET reichte in einem Fall Beschwerde gegen eine kantonale Bewilligung ein.

Bei 80 % der eingesetzten Tiere handelte es sich um Labornagetiere wie Mäuse, Ratten, Hamster oder Meerschweinchen. Vögel, insbesondere Geflügel, wurden in 9 % der Fälle eingesetzt und zwar im Rahmen von Fütterungsversuchen und Studien zur tiergerechten Haltung. Weiter wurden Fische (4 %), verschiedene Haus- und Nutztierarten, Kaninchen, Amphibien, Primaten und weitere Säugetiere verwendet.

Knapp die Hälfte der Versuchstiere wurden 2012 an Hochschulen und Spitälern eingesetzt (+8 %). In der Grundlagenforschung ist die Zahl der verwendeten Versuchstiere leicht steigend, während in den anderen Sektoren ein Rückgang festzustellen ist. In der Industrieforschung nahm die Anzahl Versuchstiere um 24 % ab.

Die Belastungen für die Versuchstiere sind in 4 Schweregrade - von 0 bis 3 - klassiert. Bei Tierversuchen mit Schweregrad 0 werden die Tiere nicht belastet - so etwa, wenn das Verhalten von Hühnern beobachtet wird. Umgekehrt sind Tierversuche mit Schweregrad 3 sehr belastend. 2012 entsprachen 78 % der durchgeführten Tierversuche einem Schweregrad 0 oder 1. Einem Schweregrad 2 entsprachen 20,1 % und nur 1,9 % einem Schweregrad 3.

Weitere Informationen und die ausführliche interaktive Tierversuchsstatistik 2012 können auf der Website des BVET abgerufen werden unter www.bvet.admin.ch>Themen>Tierschutz>Tierversuche  
oder: http://tv-statistik.ch


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Regula Kennel, Bundesamt für Veterinärwesen, Mediensprecherin,
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