Berufsqualifikationen: Neues Meldeverfahren für Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA
Bern, 27.06.2013 - Der Bundesrat hat das neue Verfahren zur Meldung und Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringenden aus der EU/EFTA auf den 1. September 2013 in Kraft gesetzt. Dieses ermöglicht eine raschere und effizientere Kontrolle der Berufsqualifikationen von EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern, die während höchstens 90 Tagen pro Kalenderjahr in der Schweiz einer selbstständigen Dienstleistungstätigkeit nachgehen. Schweizerinnen und Schweizern kommt das beschleunigte Verfahren zur Nachprüfung der Qualifikationen ebenfalls zugute: Die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit auf dem EU/EFTA-Markt wird ab dem gleichen Zeitpunkt auch für sie vereinfacht.
Die Möglichkeit zur einfachen Erbringung einer Dienstleistung im Ausland ist eine wichtige Voraussetzung für das Wirtschaftswachstum. Ab dem 1. September 2013 wird das Verfahren zur Nachprüfung der Berufsqualifikationen, das für die Ausübung einer reglementierten Tätigkeit erforderlich ist, kürzer und effizienter. EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen die geplante Dienstleistungserbringung vorgängig nur noch beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) melden. Diese zentralisierte Meldung ermöglicht den zuständigen Behörden eine einheitliche und sorgfältige Kontrolle der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringenden aus der EU/EFTA.
Mit der künftigen Regelung soll sichergestellt werden, dass die Qualifikationen der Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer ausreichend sind. Dies ist für Tätigkeiten im Gesundheitswesen sowie im Bereich der öffentlichen Sicherheit besonders wichtig und trägt zu einem besseren Konsumentenschutz bei. Die hohe Dienstleistungsqualität in der Schweiz, beispielsweise in Berufen in den Bereichen Gesundheit, elektrische Installationen oder Sicherheit, bleibt somit weiterhin gewährleistet.
Auch Schweizer Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer, die sich an die zuständigen Behörden der EU/EFTA wenden, können ihre Berufsqualifikationen schneller nachprüfen lassen als bisher. Das Verfahren wurde in den EU-/EFTA-Staaten vor rund zwei Jahren eingeführt. Ab dem 1. September 2013 können nun auch Schweizerinnen und Schweizer davon profitieren.
Das neue Verfahren zur Meldung und Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringenden der EU/EFTA ist im BGMD (Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Meldepflicht für Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer in reglementierten Berufen und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen) geregelt. Die Inkraftsetzung dieses neuen Gesetzes stellt die letzte Etappe zur Übernahme der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dar. In der Schweiz gelten damit künftig - im Rahmen des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Freizügigkeit - die gleichen Bestimmungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen wie in der EU.
Adresse für Rückfragen
Frédéric Berthoud,
Schweizer Koordinator für die Anerkennung von Berufsqualifikationen,
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI,
Tel. 031 325 58 66
Herausgeber
Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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