Grüne Wirtschaft: Bundesrat schickt Gesetzesänderung in die Vernehmlassung

Bern, 27.06.2013 - Der Bundesrat will die natürlichen Ressourcen schonen, den Konsum ökologischer gestalten und die Kreislaufwirtschaft stärken. Er schlägt zu diesem Zweck eine Revision des Umweltschutzgesetzes vor. Diese Änderung dient als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative Grüne Wirtschaft. Der Bundesrat hat seinen Vorschlag am 26. Juni 2013 in die Vernehmlassung geschickt.

Mit einer Änderung des Umweltschutzgesetzes USG als indirektem Gegenvorschlag zur Volksinitiative Grüne Wirtschaft (siehe Kasten) will der Bundesrat die Umweltpolitik weiterentwickeln und modernisieren. Die Anpassungen des USG sollen neue Rechtsgrundlagen für die effizientere Nutzung der natürlichen Ressourcen schaffen. Die Revision verfolgt das Ziel, die Umweltbelastung langfristig massgeblich zu vermindern sowie die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu stärken. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. September 2013.

Der Bundesrat beabsichtigt, den Ressourcenverbrauch der Schweiz auf ein naturverträgliches Mass zu reduzieren. Neben der bisherigen Umweltpolitik, der Energie-, Klima-, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und der Raumplanungspolitik des Bundes sind weitere Massnahmen zur Stärkung der Grünen Wirtschaft nötig. Der Anpassungsprozess wird mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Erste wichtige Schritte werden mit der geplanten Revision des USG eingeleitet.

Die USG-Revision schafft die Rahmenbedingungen, um den Konsum in der Schweiz ökologischer zu gestalten, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Informationen zur Ressourceneffizienz zur Verfügung zu stellen. Ausserdem werden freiwillige Initiativen im Austausch mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft unterstützt und gefördert.

Gesetzesänderungen in vier Kernbereichen

  • Ziel und Berichterstattung: Damit die Ausrichtung und die Entwicklung hin zu einer Grünen Wirtschaft verfolgt werden können, sind ein Leitziel und eine regelmässige Berichterstattung notwendig. Der Bundesrat beabsichtigt, die Umweltbelastung massgeblich zu reduzieren und dabei auch die im Ausland mit verursachte Umweltbelastung zu berücksichtigen.
  • Abfälle und Rohstoffe: Die Vorlage enthält Ergänzungen und Präzisierungen der gesetzlichen Grundlagen, um die Kreislaufwirtschaft bei wertvollen Stoffen zu stärken (z. Bsp. seltene technische Metalle), vermehrt Recyclingrohstoffe einzusetzen (z.B. Kies) und um den Rohstoffbedarf und das Abfallaufkommen zu senken. Weiter soll der Bund die Kompetenz erhalten, zur verbesserten Verwertung bestimmter Verpackungsmaterialien im Detailhandel eine Rücknahmepflicht einzuführen, falls sich dies als notwendig herausstellen sollte.
  • Konsum und Produktion: Die Umweltauswirkungen über den ganzen Lebensweg eines Produktes sind zu vermindern. Der Bundesrat setzt bei diesem Punkt primär auf Vereinbarungen mit der Wirtschaft . Er soll darüber hinaus die Kompetenz erhalten, wenn nötig Vorschriften zur Produktumweltinformation und zur Berichterstattung über ökologisch sensible Teile des Sortiments einzuführen. Schliesslich soll eine allgemeine Regelung für Anforderungen an das Inverkehrbringen von ökologisch bedenklichen Produkten geschaffen werden. Mit den neuen Bestimmungen soll auch die Inverkehrbringung von Produkten aus illegal geschlagenem Holz verboten werden können, wie dies in der EU bereits der Fall ist.
  • Übergreifende Instrumente: Zur Weiterentwicklung der Grünen Wirtschaft sollen die Information sowie freiwillige Initiativen im Austausch mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft verstärkt werden. Angesichts des globalen Drucks auf die natürlichen Ressourcen ist ausserdem das internationale Engagement der Schweiz zur Verbesserung der Ressourceneffizienz zu erhöhen.

Marktchancen für die Wirtschaft

Der Bundesrat achtet bei allen geplanten Massnahmen darauf, dass die Grundsätze der Subsidiarität, der Verhältnismässigkeit und der wirtschaftlichen Tragbarkeit eingehalten werden. Er ist überzeugt, dass mit der Grünen Wirtschaft die Ressourceneffizienz von der Rohstoffgewinnung über die Produktion und die Nutzung eines Produkts bis zur Entsorgung verbessert wird. Dadurch können Unternehmen ihre Produktionskosten senken. Zudem eröffnen sich beispielsweise für ressourcenschonende Technologien Marktchancen für wichtige Zukunftsmärkte. Damit werden die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und der Standort Schweiz gestärkt.


KASTEN:
Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative Grüne Wirtschaft

An seiner Sitzung vom 27. Februar 2013 hatte der Bundesrat beschlossen, der Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» der Grünen Partei einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Die am 6. September 2012 eingereichte Initiative will mit einem neuen Artikel in der Bundesverfassung eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft schaffen, geschlossene Stoffkreisläufe fördern und dafür sorgen, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten das Potenzial der natürlichen Ressourcen nicht beeinträchtigen. So verfolgt die Initiative das Ziel, dass die Wirtschaft und der Konsum in der Schweiz ab 2050 nachhaltig sind und der «ökologische Fussabdruck» der Schweiz so reduziert wird, dass er auf die Weltbevölkerung hochgerechnet eine Erde nicht überschreitet. Der Bundesrat begrüsst zwar grundsätzlich die Stossrichtung der Initiative. Er geht aber davon aus, dass sie bis zum Jahr 2050 insbesondere wegen der Umweltbelastung, welche der Konsum der Schweizer Bevölkerung im Ausland verursacht, nicht umsetzbar ist. Ausserdem gäbe ein quantitatives Ziel auf Verfassungsstufe dem Fussabdruck ein Übergewicht gegenüber andern Verfassungszielen. Deshalb lehnt er die Initiative ab und stellt ihr mit den erwähnten Gesetzesänderungen einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Der Bundesrat stützt sich bei der geplanten Gesetzesrevision auf den Aktionsplan Grüne Wirtschaft. Diesen hat der Bundesrat am 8. März 2013 verabschiedet.


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