Agglomerationsprogramme: Vernehmlassung zur Verteilung der Bundesgelder eröffnet

Bern, 26.06.2013 - 35 Städte und Agglomerationen sollen ab 2015 vom Bund rund 1,6 Milliarden Franken zur Verbesserung ihrer Verkehrsinfrastrukturen erhalten. Dieser Betrag entspricht dreissig bis vierzig Prozent der Kosten ausgewählter Massnahmen. Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung dazu eröffnet, die bis Ende Oktober 2013 dauert.

Sechs Milliarden Franken aus dem Infrastrukturfonds stehen für die Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen von Städten und Agglomerationen bereit. Neben dem öffentlichen Verkehr profitieren von den Massnahmen auch der motorisierte Individual- und der Langsamverkehr. Das Parlament hat 2006 bereits knapp 2,6 Milliarden Franken für dringende und baureife Projekte des Agglomerationsverkehrs freigegeben und stellte 2010 weitere 1,5 Milliarden für die erste Generation der Agglomerationsprogramme «Siedlung und Verkehr» zur Verfügung. Die Agglomerationsprogramme der zweiten Generation, die ab 2015 vorgesehen sind, beabsichtigt der Bundesrat mit rund 1,6 Milliarden Franken zu unterstützen. Er hat seinen Beschluss über die Freigabe der Mittel heute in die Vernehmlassung gegeben, die bis Ende Oktober 2013 dauert.

Ein zentrales Instrument koordinierter Planung und Umsetzung

Die Agglomerationsprogramme sind ein wichtiger Pfeiler der Agglomerationspolitik des Bundes. Sie streben eine koordinierte Planung von Siedlung, Landschaft und Verkehr in urbanen Räumen an. Ein Ziel ist auch die Abstimmung zwischen öffentlichem Verkehr, motorisiertem Individualverkehr sowie Fuss- und Veloverkehr. Die Agglomerationsprogramme verlangen eine Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Städten, Gemeinden und teilweise Regionen angrenzender Länder sowie eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung.

Kosten-Nutzen-Verhältnis gibt den Ausschlag

Beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) wurden insgesamt 41 Agglomerationsprogramme der zweiten Generation mit einem Investitionsvolumen von zwanzig Milliarden Franken eingereicht. 35 Programme sollen Bundesbeiträge erhalten. Bei der Auswahl folgte der Bund den vier gesetzlich vorgegebenen Kriterien: Die Programme sollen die Qualität des Verkehrssystems verbessern, die Siedlungsentwicklung nach innen fördern, die Umweltbelastung sowie den Ressourcenverbrauch senken sowie die Verkehrssicherheit erhöhen. Die Bedürfnisse der Agglomerationen überstiegen allerdings die vorhandenen Mittel bei weitem. Deshalb war der Bundesrat gezwungen, sich auf diejenigen Programme und Massnahmen zu konzentrieren, die ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und vor 2019 bau- und finanzreif sind.

Die 1,6 Milliarden Franken fliessen nicht nur in die grossen Agglomerationen Zürich, Basel, Genf, Bern und Lausanne-Morges, wo die Verkehrs- und Umweltprobleme am grössten sind, sondern auch in die mittleren wie Neuenburg-La Chaux-de-Fonds, Luzern oder St. Gallen-Arbon-Rorschach und kleineren Agglomerationen wie Buchs-Vaduz, Sion oder Locarno. Der Bund beteiligt sich – je nach Kosten-Nutzen-Verhältnis der Programme – mit Anteilen zwischen dreissig und vierzig Prozent an den zentralen Infrastrukturmassnahmen (siehe Beilage mit Tabelle). Die im Infrastrukturfonds verbleibenden Mittel reduzieren sich auf rund 370 Millionen Franken.

Im Anschluss an die Vernehmlassung wird der Bundesrat dem Parlament bis im Frühjahr 2014 in einer Botschaft beantragen, wie die für die Agglomerationen vorgesehenen Mittel aus dem Infrastrukturfonds verteilt werden sollen. In der Botschaft werden die Ergebnisse der Vernehmlassung und der Gespräche mit den Agglomerationen berücksichtigt. Die Mittel sollen dann bis Anfang 2015 von den eidgenössischen Räten freigegeben werden.

Zukünftige Finanzierung

Die Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft und damit verbunden die steigende Mobilität führen dazu, dass der Bedarf an besseren Verkehrsinfrastrukturen vor allem in den Agglomerationen hoch bleiben wird. Der Bundesrat will mit dem neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) die künftige Mitfinanzierung im Agglomerationsverkehr sicherstellen und verstetigen. Die Agglomerationsprogramme als wichtiges Instrument einer kohärenten Raumentwicklungs- und Verkehrspolitik können so langfristig gesichert werden.


Adresse für Rückfragen

Jürg Blattner, Chef Sektion Agglomerationspolitik, Bundesamt für Raumentwicklung ARE,
Tel. 031 322 53 91



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