Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland (VSPA)

Bern, 03.05.2006 - Der Bundesrat hat die Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland (VSPA) verabschiedet. Diese zeigt mögliche Einsätze auf und regelt Aufgaben, Einsatzvoraussetzungen, Gesuchstellung, Auftrag, Zuständigkeiten und Berichterstattung der im Assistenzdienst im Ausland eingesetzten Formationen.

In seinem Bericht an die Bundesversammlung über die Konzeption der Armee XXI vom 24. Oktober 2001 (Armeeleitbild XXI) sieht der Bundesrat die Schaffung besonderer Formationen vor. Grundlage dazu bildet der Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz (SIPOL B 2000). Die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung von Aufklärungs- und Grenadierformationen der Armee (AGFA) finden sich im Militärgesetz (MG) und in der Armeeorganisation (AO).

Im Vordergrund solcher Armeeeinsätze steht der Schutz von Personen und besonders schutzwürdiger Sachen im Ausland sowie je nach Bedarf die Beschaffung von entsprechenden Schlüsselinformationen. Zur Aufgabenerfüllung ist derzeit ausschliesslich das militärische Personal (Berufs- und Zeitmilitärs) vorgesehen.

Waren es bisher vor allem Bewachungen von Schweizer Vertretungen im Ausland durch Angehörige der militärischen Sicherheit (früher Festungswachtkorps; FWK), sind künftig auch Einsätze zur Rettung und Rückführung von zivilen und militärischen Personen durch die Berufskomponente der Aufklärungs- und Grenadierformationen der Armee möglich. Dieser erfolgen in der Regel in Zusammenarbeit mit anderen Staaten und ausschliesslich unter Beachtung des Völkerrechts.

Das Armee-Aufklärungsdetachement soll ab 2011 voll einsatzbereit sein und im Endausbau aus 91 multifunktionalen Stellen des militärischen Personals bestehen.


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