Schweiz-EU: Dreizehntes Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen

Bern, 19.06.2013 - Am Mittwoch sind in Brüssel die Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union zum dreizehnten Treffen des Gemischten Ausschusses zum Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz-EU (FZA) zusammengekommen. Am Treffen wurden die Erfahrungen mit der Umsetzung des Abkommens erörtert, das grundsätzlich gut funktioniert. Ebenfalls wurden Unstimmigkeiten angesprochen. Auch der Entscheid des Bundesrates vom letzten April, die Ventilklausel gegenüber Staatsangehörigen der EU-8 weiterzuführen und auch auf die EU-17 auszuweiten, wurde diskutiert. Thematisiert wurden auch die hängigen Volksinitiativen im Zusammenhang mit dem FZA, die laufenden Verhandlungen zur Ausdehnung des FZA auf Kroatien sowie die Armutsmigration.

Am 1. Juni 2002 ist das FZA in Kraft getreten. Seitdem können Schweizer Bürgerinnen und Bürger bzw. EU-Bürgerinnen und -Bürger vereinfacht eine Arbeit im EU-Raum bzw. in der Schweiz aufnehmen und sich niederlassen. Ebenso vereinfacht das FZA die Dienstleistungserbringung bis 90 Tage pro Kalenderjahr, regelt die Koordination der Sozialversicherungssysteme und die Anerkennung von Berufsdiplomen. Die Schweiz zieht insgesamt eine positive Bilanz. Das Abkommen funktioniert gut und bringt der Schweizer Wirtschaft und dem Wirtschaftsstandort Schweiz zahlreiche Vorteile. Die Schweizer Delegation wies aber auch auf die besondere Herausforderung hin, welche die Personenfreizügigkeit und die damit verbundene Zuwanderung für die Schweizer Bevölkerung darstellt.

Die Schweizer Delegation bekräftigte den Entscheid des Bundesrates vom 24. April 2013 die Ventilklausel für die Aufenthaltsbewilligungen B gegenüber den EU-8 zu verlängern und für die gleiche Kategorie auch gegenüber der EU-17 anzurufen und erläuterte die Gründe für deren Anrufung. Die EU nahm diesen Entscheid zur Kenntnis.

Zudem informierte die Schweizer Delegation über den Stand der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative sowie über die anstehenden Abstimmungen über die Masseneinwanderungs- und Ecopop-Initiative. Die EU stellte Fragen zur Vereinbarkeit mit dem FZA.  

Die Schweizer Delegation informierte ausserdem die Vertreter der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten über die gesetzlichen Anpassungen bei den flankierenden Massnahmen FlaM. Im Zentrum stand die Einführung der vom Parlament beschlossenen Solidarhaftung für das Baugewerbe.

Auf Antrag der Schweiz führte der Gemischte Ausschuss eine erste Aussprache zu den Auswirkungen der Armutsmigration. Beide Seiten vereinbarten die Diskussionen weiterzuführen und sich regelmässig zu diesem Thema auszutauschen.

Den Vorsitz des Gemischten Ausschusses hatte der Delegationsleiter der EU, Gianluca Grippa (Europäischer Auswärtiger Dienst). Die Schweizer Delegation hat Mario Gattiker, Direktor des Bundesamts für Migration, geleitet.


Adresse für Rückfragen

Michael Glauser, Bundesamt für Migration, Tel. +41 31 325 93 50
Raphaël Saborit, Schweizer Mission in Brüssel, Tel. +32 2 286 13 04


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