Dritter Bericht des Bundesrates zu Vote électronique

Bern, 14.06.2013 - An seiner Sitzung vom 14. Juni 2013 hat der Bundesrat den dritten Bericht zu Vote électronique zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Der Bericht wertet im ersten Teil die Versuchsphase 2006-2012 detailliert aus und definiert im zweiten Teil die Grundlagen für die flächendeckende Ausdehnung der elektronischen Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz.

Der Bundesrat beurteilt die zweite Versuchsphase 2006-2012 des Projektes positiv. Vote électronique hat sich als dritter, komplementärer Stimmkanal bewährt und stösst bei den in die Versuche einbezo­genen Stimmberechtigten auf eine breite Akzeptanz.

Grundlage zur flächendeckenden Ausdehnung
Der Bundesrat hat heute das Ziel der Digitalisierung der politischen Rechte bestätigt und schafft damit die Grundlagen, welche die flächendeckende Einführung des neuen Stimmkanals ermöglichen. Da­bei wird auch künftig unter dem Motto "Sicherheit vor Tempo" das bewährte schrittweise Vorgehen beibehalten. Eine Ausdehnung der Stimmabgabe via Internet kann nur unter Einhaltung angemes­sener Sicherheitsbestimmungen erfolgen. Erst nach der Umsetzung der neuen, erhöhten Sicherheits­anforderungen werden die Kantone die Zahl der Stimmberechtigten, die an den Versuchen teilnehmen dürfen, erhöhen können.

Verifizierbarkeit im Zentrum der neuen Anforderungen
Im Zentrum der neuen Sicherheitsanforderungen steht die Einführung der Verifizierbarkeit. Diese ermöglicht, dass systematische Manipulationen mit genügend grosser Wahrscheinlichkeit rechtzeitig, das heisst vor der Publikation eines Abstimmungs- oder Wahlergebnisses, und unter Wahrung des Stimmgeheimnisses festgestellt werden können. Durch die Verifizierbarkeit lässt sich nachvollziehen, ob die Stimme gemäss Absicht abgegeben, ob sie im Sinn ihrer Abgabe abgelegt und im Sinn ihrer Ablage gezählt wurde.

Anpassung der rechtlichen Grundlagen
Zum Zweck der flächendeckenden Einführung von Vote électronique wird der Bundesrat in einem nächsten Schritt auch die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Versuchen mit Vote électronique anpassen. Die Bestimmungen zu Vote électronique in der Verordnung über die politi­schen Rechte (VPR, Art. 27a ff.) werden revidiert. Zudem erlässt die Bundeskanzlei eine neue Verordnung mit detaillierten Ausführungsbestimmungen. 

Gestützt auf die revidierten Rechtsgrundlagen werden die eingesetzten Systeme künftig durch eine externe, durch den Bund akkreditierte Stelle kontrolliert.

Finanzierung der Weiterentwicklung
Gemäss Bundesgesetz über die Politischen Rechte (BPR) liegt die Zuständigkeit für die Organisation und die Durchführung von eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen bei den Kantonen, die auch die Kosten selber tragen. In der Anfangsphase des Projektes hat der Bund die Entwicklung der Vote électronique-Systeme mit einer einmaligen Investition in der Höhe von 80% der Entwicklungskosten unterstützt.

Die Kantone werden im Jahr 2013 auf Antrag der Bundeskanzlei hin aus Mitteln aus dem "Aktionsplan E-Government Schweiz" mit CHF 100'000.- pro System, d.h. insgesamt CHF 300'000.-, unterstützt. Der Bund ist bereit, die Kantone im Jahr 2014 im gleichen Umfang aus dem allgemeinen Budget der Bundeskanzlei zu unterstützen. Ausserdem hat er den Kantonen eine finanzielle Unterstützung bei den erstmaligen Audits der weiterentwickelten Systeme zugesagt; dies erfolgt ebenfalls aus dem allgemeinen Budget der Bundeskanzlei. Eine darüber hinausgehende Beteiligung des Bundes ab 2015 wird der Bundesrat im Verlauf des Jahres 2013 auf Antrag der Bundeskanzlei in Absprache mit den Kantonen prüfen.

Struktur des Berichts
Im ersten Teil des Berichts wird eine Evaluation der Versuchsphase 2006-2012 vorge­nommen. Dabei steht die Ausdehnung von Vote électronique auf die Auslandschweizer Stimmberechtigten sowie auf neue Kantone im Zentrum. Die Evaluation erfolgt unter Berück­sichtigung u.a. folgender Aspekte:
- Entwicklung allgemeiner Rahmen (Kap. 1)
- Umsetzung der Sicherheitsanforderungen (Kap. 4)
- Akzeptanz, Vertrauen und Beobachtbarkeit (Kap. 5)
- Finanzielle Auswirkungen (Kap. 6)

Im zweiten Teil des Berichts wird die Perspektive für die weitere Entwicklung des Projektes vorgestellt. Im Fokus der nächsten Projektphase steht die Ausdehnung von Vote électronique auf die Inlandschweizer Stimmberechtigten. Folgende Fragen stehen im Vordergrund:
- Ausdehnung und Erhöhung der Limiten (Kap. 11)
- Neue Sicherheitsanforderungen und Risikomanagement (Kap. 12, Kap. 13),
- Anpassung der Rechtsgrundlagen (Kap. 16) und der Verfahren (Kap. 14)
- Finanzielle Aspekte der Ausdehnung (Kap. 17)


Adresse für Rückfragen

Thomas Abegglen, Sektion Information und Kommunikation
Tel.: 031 323 08 35 thomas.abegglen@bk.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundeskanzlei
http://www.bk.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-49273.html