Bericht zu den ökologischen Fehlanreizen im Steuer- und Subventionssystem

Bern, 14.06.2013 - Neben den bereits beschlossenen oder geplanten Massnahmen ist das Verbesserungspotenzial für eine umweltverträglichere Ausgestaltung des bestehenden Steuer- und Subventionssystems gering. Zu diesem Ergebnis kommt der vom Bundesrat heute genehmigte Bericht zur «Ökologisierung des Steuer- und Subventionssystems», der eine Reihe von umweltschädlichen Fehlanreizen identifiziert.

Die vom Parlament im Frühjahr 2010 verabschiedete Motion 06.3190 hat zum Ziel, das Steuer- und Subventionssystem des Bundes umweltverträglicher auszugestalten. Die Motion verlangt dazu einen Bericht und eine Vorlage zur Ökologisierung des Steuer- und Subventionssytems. Auf eine Sammelvorlage will der Bundesrat aus zwei Gründen verzichten: Neben den bereits beschlossenen oder geplanten Massnahmen ist das verbleibende Verbesserungspotenzial gering. Zudem ist er der Ansicht, dass die Fehlanreize im Rahmen separater Vorlagen zielgerichteter angegangen werden können, weil dies die Abstimmung mit anderen Reformen in den entsprechenden Politikfeldern erlaubt. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung der Motion.

Insgesamt zeigt der Bericht auf, dass im bestehenden Steuer- und Subventionssystem des Bundes ein ökologisches Optimierungspotenzial vorhanden ist. Insgesamt werden zehn Fehlanreize identifiziert. Aus Umweltsicht können die identifizierten Fehlanreize je zur Hälfte den Ansatzpunkten «Energieverbrauch und Verkehr» sowie «Bodenverbrauch und -belastung» zugeordnet werden. Die Fehlanreize begünstigen die nicht nachhaltige Entwicklung in diesen Bereichen.

Verschiedene Korrekturmassnahmen wurden bereits eingeleitet oder sind geplant. Unter anderem betrifft dies die folgenden Positionen:

  • Im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 wurde die Abschaffung der Beiträge für Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten (RGVE-Beiträge) und für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP-Beiträge) beschlossen. Die Subventionen sind abhängig vom Viehbestand und setzen damit Anreize für eine Mengenausweitung, was die Umwelt belastet (z.B. Methanemissionen).
  • Als Teil der Berufsauslagen können bei der direkten Bundessteuer die Fahrkosten zum Arbeitsort abgezogen werden. Die Kosten langer Pendlerdistanzen werden damit gesenkt, was aus ökologischer Sicht ein Fehlanreiz darstellt. Die Begrenzung des Fahrkostenabzugs bei der direkten Bundessteuer auf 3'000 Franken ist Teil des direkten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr» des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS).
  • Das Chicagoer-Abkommen (internationales Abkommen zur Besteuerung des Luftverkehrs) legt fest, dass der internationale Flugverkehr nicht der Mineralölsteuer untersteht. Damit wird weltweit der grenzüberschreitende Flugverkehr begünstigt, was zu einer grösseren Nachfrage führt. Als Massnahme zur Beschränkung der Klimawirkung der Luftfahrt sieht der Bundesrat den Einbezug der Luftfahrt in das CO2-Emissionshandelssystem der Schweiz (CH-ETS) und die Anbindung an das EU-ETS vor.
  • Den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (direkte Bundessteuer) und damit auch eine Korrektur der zu tief festgesetzten Eigenmietwerte hat der Bundesrat zuletzt in der Stellungnahme zur Motion Streiff-Feller (12.3778) in Aussicht gestellt. Da der Systemwechsel bereits mehrfach abgelehnt wurde (z.B. Gegenvor­schlag zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter») ist die Reform für den Bundesrat nicht prioritär.

Bei den übrigen Fehlanreizen wird aus verschiedenen Gründen empfohlen, keine Massnahmen zu ergreifen. Unter anderem wäre die Ausdehnung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe auf leichte Nutzfahrzeuge zu aufwändig in der Umsetzung. Bei den verbleibenden Fehlanreizen dürfte das ökologische Optimierungspotenzial gering sein.


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