Bundesrat will Schwächen im Steuerstrafrecht beseitigen
Bern, 30.5.2013 - Das Steuerstrafrecht trägt entscheidend dazu bei, dass die Steuern ordnungsgemäss bezahlt werden. Das geltende Recht weist aber verschiedene Schwächen auf. Insbesondere gelten für die einzelnen Steuerarten stark unterschiedliche Regelungen, Untersuchungsmittel und Kompetenzen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit für Betroffene und zu Behinderungen im Verfahren. Der Bundesrat will die wesentlichen Schwächen beseitigen: Die Verfahren sollen für die verschiedenen Steuerarten vereinheitlicht werden. Damit gelten einheitliche Rechtsmittel, und eine Überbestrafung wird vermieden. In den Verfahren kommen dieselben Untersuchungsmittel zur Anwendung. Bereits nach geltendem Recht kann im Bereich der indirekten Steuern auf Informationen bei Banken zugegriffen werden. Mit der Vereinheitlichung der Strafverfahren sollen die kantonalen Steuerbehörden bei den direkten Steuern ebenfalls Zugang zu solchen Informationen erhalten. Der Zugang ist auf Steuerstrafverfahren beschränkt und setzt zudem jeweils die Ermächtigung des Vorstehers der kantonalen Steuerverwaltung voraus; im Veranlagungsverfahren bleibt das Bankgeheimnis auch gegenüber den Steuerbehörden bestehen. Der Bundesrat hat dazu eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die bis zum 30. September 2013 dauert.