Bundesrat ermöglicht Banken die Bereinigung des Steuerstreits mit den USA anzupacken

Bern, 29.05.2013 - Der Bundesrat will auf Gesetzesstufe die Grundlage zur Bereinigung des Steuerstreits mit den USA schaffen. Er hat an seiner heutigen Sitzung eine entsprechende Vorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet, die es den Banken ermöglicht, zusammen mit dem US-Justizminsterium einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu vereinbaren. Der gewählte Lösungsansatz gestattet es, den Rechtsfrieden wiederherzustellen, ohne dass dazu neues rückwirkendes Recht geschaffen werden muss oder notrechtsähnliche Massnahmen notwendig werden.

Die Botschaft zu einem „Bundesgesetz über Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten" soll in der kommenden Sommersession im Sonderverfahren in beiden Räten behandelt werden und anschliessend in Kraft treten. Die Dringlichkeit ist damit begründet, dass die USA nicht bereit sind, mit der Vergangenheitsregelung der Schweizer Banken weiter zuzuwarten. Die gesetzliche Regelung soll auf ein Jahr befristet werden.

Mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Grundlage nimmt der Bundesrat seine Verantwortung gegenüber dem Finanzplatz, den Banken, deren Mitarbeitenden und Kunden sowie von Dritten, die für solche Geschäftsbeziehungen in ähnlicher Weise tätig waren, wahr. Würden die Banken nicht zur Zusammenarbeit mit den US-Behörden ermächtigt, könnte die Eröffnung weiterer Strafuntersuchungen oder Anklagen gegen Bankinstitute nicht ausgeschlossen werden. Die Unsicherheit für den Finanzplatz würde fortbestehen.

Schlussstrich unter die Vergangenheit

Gestützt auf die neue gesetzliche Grundlage können sämtliche Banken, die ihr Verhältnis mit den US-Behörden bereinigen wollen, mit dem Department of Justice (DoJ) gestützt auf einen vom DoJ vorgegebenen Rahmen zusammenarbeiten und damit einen Schlussstrich unter ihre Vergangenheit ziehen.

Der vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesentwurf ermächtigt die Banken, mit den US-Behörden zusammenzuarbeiten und die nötigen Informationen zur Wahrung ihrer Interessen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Informationen über Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu US-Personen sowie Angaben über Personen, die ins US-Geschäft der jeweiligen Banken involviert waren. Nicht erfasst von der Ermächtigung sind Kundendaten einschliesslich Kontoinformationen. Deren Herausgabe erfolgt ausschliesslich im Rahmen von Amtshilfeverfahren gestützt auf ein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen.

Höchstmöglicher Schutz für Bankmitarbeitende

Die Banken, die mit dem DoJ kooperieren, werden mit dem Gesetz verpflichtet, für einen höchstmöglichen Schutz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Dieser Schutz umfasst die vorgängige Informationspflicht, die Wahrung der Auskunftsrechte der Mitarbeitenden, die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht sowie den Schutz vor Diskriminierung und Entlassung. Die Banken bzw. ihre Interessenvertretungen werden gesetzlich verpflichtet, mit den betroffenen Arbeitnehmerverbänden eine Vereinbarung abzuschliessen, die diesen minimalen Erfordernissen zu genügen hat.


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