Der Bundesrat empfiehlt, die "ECOPOP-Initiative" ohne Gegenvorschlag abzulehnen

Bern, 29.05.2013 - Der Bundesrat hat heute von einem Aussprachepapier des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) Kenntnis genommen, das rät, die Volksinitiative "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen" ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Er hat das EJPD beauftragt, bis im Herbst 2013 eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments zu erarbeiten.

Die Volksinitiative "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen" (ECOPOP) fordert eine grundsätzliche Neuausrichtung der schweizerischen Zuwanderungspolitik mit einer starren Obergrenze der Zuwanderung: Gemäss dem Initiativtext darf die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz infolge Zuwanderung im dreijährigen Durchschnitt nicht um mehr als 0,2 Prozent pro Jahr wachsen. Ergänzend verlangt das Volksbegehren, dass künftig bei der Entwicklungszusammenarbeit der Fokus verstärkt auf die Familienplanung gelegt wird. Diese Massnahmen sollen zur dauerhaften Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen in der Schweiz und in anderen Ländern beitragen.

Die vorgeschlagenen Massnahmen sind nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA) respektive mit der EFTA-Konvention vereinbar. Auch widersprechen sie der bewährten Praxis der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit und werden den komplexen Herausforderungen des Bevölkerungswachstums nicht gerecht.

 

Bundesrat hält an der bisherigen Zuwanderungspolitik fest

Die Zulassungspolitik der Schweiz basiert auf dem FZA und der EFTA-Konvention sowie einer eingeschränkten Zulassung von Angehörigen von Drittstaaten. Diese Politik hat sich grundsätzlich bewährt, und der Bundesrat will auch künftig daran festhalten. Die Zuwanderung wird in erster Linie von der guten wirtschaftlichen Situation der Schweiz und der damit verbundenen Nachfrage nach Arbeitskräften beeinflusst.

Die Initiative hätte zudem weitreichende Folgen für die Schweizer Wirtschaft: Die Personenfreizügigkeit gehört zu den zentralen Grundfreiheiten, die aus Sicht der EU mit einer Teilnahme am europäischen Binnenmarkt verbunden sind. Die Initiative widerspricht dem Kerngehalt des Freizügigkeitsabkommens und stellt damit die bewährten bilateralen Beziehungen zu den europäischen Partnerländern der Schweiz in Frage. Denn bei einer Kündigung des FZA würden automatisch auch alle anderen von der Guillotine-Klausel betroffenen Abkommen hinfällig. 

Das schweizerische Wirtschaftswachstum und die vergleichsweise hohe Zuwanderung der letzten Jahre haben zu einem Bevölkerungswachstum geführt. Dadurch sind die Herausforderungen insbesondere bei der Integration, im Wohnungsmarkt, bei der Infrastruktur- und Raumplanung gestiegen. Die von der Initiative geforderte dauerhafte Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen in der Schweiz erfordert innenpolitische Reformen, die der Bundesrat zum Teil bereits in Auftrag gegeben hat - beispielsweise Massnahmen gegen die Zersiedelung (Raumplanungsgesetz), zum Schutz der Umwelt oder zum Erhalt von günstigem Wohnraum und zur Entwicklung des öffentlichen Verkehrs.

 

Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit hat sich bewährt

Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes fördert den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen in Entwicklungsländern. Die vorgeschlagene Massnahme, wonach 10 Prozent der für die Entwicklungszusammenarbeit gesprochenen Mittel fix für die Familienplanung einzusetzen wären, widerspricht der bewährten Praxis der Schweiz.

Eine solche Zweckbindung würde den notwendigen Handlungsspielraum der internationalen Zusammenarbeit unverhältnismässig einschränken. Die Schweiz könnte nicht mehr adäquat auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Entwicklungsländer und Organisationen eingehen. Insbesondere würde die humanitäre Hilfe erschwert, die auf rasche Handlungsfähigkeit angewiesen ist. Um den Teufelskreis von Armut und hohem Bevölkerungswachstum zu durchbrechen, braucht es Ansätze in unterschiedlichen Bereichen wie zum Beispiel Bildung oder Geschlechtergleichstellung. Es bringt nach Ansicht des Bundesrats wenig, die Mittel verstärkt auf den einen Bereich der Familienplanung zu fokussieren.

Die Initiative wurde am 2. November 2012 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Der Bundesrat wird seine Botschaft zur Initiative bis am 2. November 2013 an das Parlament überweisen.


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