Neuer Verteilschlüssel für Finanzhilfen an die Konsumentenorganisationen

Bern, 06.06.2013 - Die Finanzhilfen des Bundes an die Konsumentenorganisationen für Aktivitäten im Sinne des Konsumenteninformationsgesetzes (KIG) werden künftig nach einem neuen, leistungsorientierten Schlüssel vergeben. Gleichzeitig wird ein degressiver Sockelbeitrag beibehalten. Dies sind die Kernpunkte der revidierten Verordnung über die Aufteilung der Finanzhilfen an die Konsumentenorganisationen, welche am 1. Juli 2013 in Kraft tritt.

Das neue System beruht einerseits auf einem anhand von quantitativen und qualitativen Indikatoren gemessenen variablen Teil. Andererseits bleibt ein degressiver Sockelbetrag bestehen, der 2013 noch 80% der Gesamtsumme der Finanzhilfe ausmacht und danach bis 2017 auf 25% sinkt. Durch dieses Vorgehen erhalten die Konsumentenorganisationen die Gelegenheit, sich dem neuen System anzupassen. 

Konkret wird der Sockelbeitrag wie folgt aufgeteilt: 12 Prozent für die Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana (ACSI), 32 Prozent für die Fédération romande des consommateurs (FRC), 24 Prozent für das Konsumentenforum Schweiz (kf) und 32 Prozent für die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).  

Den Rest des Betrags teilt das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) aufgrund einer jährlichen Evaluation der Tätigkeiten der Konsumentenorganisationen auf. Das BFK stützt sich dabei auf quantitative und qualitative Indikatoren, welche in der Verordnung aufgeführt sind. Es berücksichtigt zudem die Zusammenarbeit zwischen den Konsumentenorganisationen und trägt bei der Beurteilung der quantitativen Indikatoren der unterschiedlichen Grösse der verschiedenen Sprachregionen Rechnung. 

Der Bundesrat hatte am 10. Juni 2011 entschieden, die jährlichen Finanzhilfen für die Konsumentenorganisationen ab 2012 von 750'000 auf 1'000'000 Franken zu erhöhen.

 


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Jean-Marc Vögele, Chef Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen BFK, Tel: 031 322 20 46



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